Steuerliche Entlastungen für Alleinerziehende
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist ein zusätzlicher Steuerfreibetrag. Allein- und Getrennterziehende werden durch den Entlastungsbetrag gezielt unterstützt.
Der Entlastungsbetrag seit 1. Januar 2023:
Der Entlastungsbetrag beträgt 4.260 Euro im Jahr.
Bei mehreren Kindern steigt der Entlastungsbetrag ab dem zweiten Kind um 240 Euro pro Kind.
Grafik „Das Kindergeld“ © BMFSFJ