Ungewollt Schwanger
"Wie kann es heutzutage überhaupt noch passieren, dass eine Frau ungewollt schwanger wird, obwohl es doch wirksame Verhütungsmittel gibt?" fragen sich viele Außenstehende. Doch auch bei einer korrekt angewandten Verhütung, ist eine Schwangerschaft nicht zu 100% auszuschließen. So kann ein Kondom abrutschen oder platzen, eine Verhütungspille kann trotz regelmäßiger Einnahme mal nicht wirken, beispielsweise in Kombination mit bestimmten Medikamenten oder bei Krankheiten mit Erbrechen oder Durchfall. In den Wechseljahren kann man sich zu früh zu sicher fühlen und dann passiert es doch nochmal. Der Irrglaube, dass man während der Stillzeit oder beim ersten Geschlechtsverkehr nicht schwanger werden kann, ist zudem weiterhin weit verbreitet.
Wie kann ich herausfinden, ob ich tatsächlich schwanger bin?
Ein Schwangerschaftstest aus der Apotheke oder dem Drogeriemarkt verschafft eine erste Gewissheit. Dieser wird zuhause mittels (Morgen-) Urin durchgeführt. Liegt ein positives Ergebnis vor, kann man mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer Schwangerschaft ausgehen.
Um endgültige Gewissheit zu erlangen, ist ein Termin beim Frauenarzt notwendig. Dort wird mithilfe einer Ultraschalluntersuchung festgestellt, ob eine (intakte) Schwangerschaft besteht und wie weit diese bereits fortgeschritten ist.
Wer hilft mir weiter, wenn ich ungewollt schwanger bin?
Wenn Sie erfahren haben, dass Sie schwanger sind, sollten Sie sich an eine Person Ihres Vertrauens wenden. Dies kann entweder der Partner aber auch Familie oder Freunde sein. Häufig bringt ein solches Gespräch schon mehr Klarheit. Sollte es niemanden geben, der Ihnen unterstützend zur Seite steht, so können Sie sich auch an Ihren Hausarzt, den Frauenarzt oder die Telefonseelsorge (Hilfetelefon Schwangere in Not: 0800 40 40 020) wenden.
Um Fragen rund um die Schwangerschaft zu klären, bietet sich ein Termin bei einer Schwangerenberatungsstelle an. Denn vor allem bei ungewollten (und ersten) Schwangerschaften, hat man sich in der Regel vorab nicht darüber informiert und ist oft erstmal völlig überfordert mit der Thematik. Fundierte Beratungen von Fachpersonen können hier Klarheit verschaffen und dabei helfen, Ängste abzubauen. Beratungen sind persönlich in der Beratungsstelle oder auch online möglich.
Beratungen können auf Wunsch auch anonym erfolgen. Man hört Ihnen zu und berät Sie ausführlich und umfassend. Dieser Service ist kostenlos und die Beratungsstelle ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Zu dieser Beratung müssen Sie nicht alleine gehen. Gerne dürfen Sie Ihren Partner, einen Familienangehörigen oder jemanden aus dem Freundeskreis mitnehmen. Man wird mit Ihnen besprechen, was die Geburt des Babys für Sie und alle anderen Beteiligten bedeuten wird, welche Hilfen vom Staat es gibt, welche praktischen Hilfen und Organisationen, wie zum Beispiel die "Landesstiftung für Mütter und Kind", Ihnen helfen können und man wird Ihnen auch aufzeigen, welche Möglichkeiten Sie haben, das Kind auszutragen, aber nicht aufzuziehen. Zudem können Sie auch eine Schwangerschaftskonfliktberatung erhalten.
Wenn Sie hier einen Überblick bekommen haben, können Sie mit einem klaren Kopf die für Sie richtige Entscheidung treffen.
Schwangerschaftsberatungsstellen gibt es überall: beim Gesundheitsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde, bei Caritasverbänden, bei Pro Familia und Kirchlichen Verbänden. Staatlich anerkannte Schwangerenberatungsstellen finden Sie auch auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie Arbeit und Soziales <Hier>
Was muss ich beachten, wenn ich einen Schwangerschaftsabbruch wünsche?
Wichtig ist, dass vor diesem gravierenden Schritt eine fundierte Beratung und Information über alle Möglichkeiten stattgefunden hat. Die Entscheidung, ob das Kind austragen werden soll oder nicht, liegt letztendlich aber ganz in der Verantwortung der schwangeren Frau. Es ist gesetzlich nicht erlaubt, eine Schwangere zum Abbruch zu drängen.
Sollten Sie trotz aller aufgezeigten Unterstützungsmöglichkeiten keine Möglichkeit sehen, das Leben mit Kind zu bewältigen oder es zur Adoption freizugeben, bleibt der Weg eines Schwangerschaftsabbruches. Wenn Sie sich für einen Abbruch entscheiden, so sollte dies immer sehr gut überlegt sein, denn er hat in jedem Fall langfristige Folgen.
Gesetzlich erlaubt ist ein Schwangerschaftsabbruch nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche. Für eine Abbruch müssen Sie mit einer Bescheinigung nachweisen können, dass sie in einer Schwangerschaftskonfliktberatung einer anerkannten Einrichtung gewesen sind. Frauen, die erst spät erfahren, dass sie schwanger sind, geraten hier häufig unter Zeitdruck und können oft in der kurzen Zeit nicht absehen, ob sie ihr Leben so verändern können, dass ein Kind darin Platz haben könnte. Deswegen ist die Beratungsstelle so wichtig, denn sie hilft hierbei.
Was ist eine Schwangerschaftskonfliktberatung?
Um einen Abbruch straffrei zu durchlaufen, ist eine Beratung in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle nötig.
Die Beratung ist kostenlos und man bekommt in der Regel unverzüglich einen Termin dort. Wichtig ist hierbei, dass Beratungsstellen ohne staatliche Anerkennung keinen Beratungsschein ausstellen können. Bei der Ausstellung des Scheines muss der Name der Frau genannt werden. Zu beachten ist, dass die Beratungsstelle eine gesetzlich festgelegte Schweigepflicht einhalten muss - auch gegenüber den Eltern einer minderjährigen Schwangeren.
Mit der Bescheinigung kann die Frau dann zu einem Frauenarzt oder einer Frauenärztin gehen, um sich über die Risiken sowie die physischen und psychischen Auswirkungen eines Abbruchs informieren zu lassen und einen Termin für den Eingriff zu vereinbaren.
Staatlich anerkannte Beratungsstellen in Bayern finden Sie hier: https://www.schwanger-in-bayern.de/