Kindergeld, Kinderfreibetrag & Co - Was ändert sich für Familien 2026?
Zum Jahreswechsel ändern sich einige Dinge für Familien: Das Kindergeld steigt, Unterhaltszahlungen werden höher und der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung startet. Ein Überblick, was Eltern jetzt wissen müssen.
Mehr Kindergeld
Das Kindergeld steigt von 255 € auf 259 € pro Kind und Monat.
Das bedeutet 48 € mehr pro Jahr pro Kind.
Höherer Kinderfreibetrag und höherer Grundfreibetrag
Auch der Kinderfreibetrag steigt. Vereinfacht gesagt sorgen Kinderfreibeträge dafür, dass das zu versteuernde Einkommen der Eltern sinkt, sie also steuerlich entlastet werden.
Ab Januar 2026 beträgt der Kinderfreibetrag pro Kind 6.828 Euro.
Zusätzlich gibt es noch einen Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Dieser beträgt insgesamt 2.928 Euro.
Insgesamt liegen die Freibeträge je Kind künftig bei 9.756 Euro (bisher 9.600 Euro).
Wichtig: Das Finanzamt berechnet bei der Steuererklärung, ob sich für Eltern der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld mehr lohnt. Meist lohnt sich der Freibetrag nur bei höheren Einkommen. Mehr Infos bietet das "Familienportal" des Bundesfamilienministeriums.
Der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer steigt auf 12.348 Euro pro Person. Davon profitieren auch Familien, Verheiratete mit zwei Kindern sparen laut Berechnungen rund 500 Euro jährlich.
Weiter 15 Kinderkrankentage pro Elternteil und Kind
Besonders im Winter sind jüngere Kinder gerne mal krank: Das wissen alle (Kita-)Eltern. Wer den Nachwuchs daheim betreuen muss und deshalb nicht arbeiten kann, hat auch im Jahr 2026 Anspruch auf 15 Kinderkrankentage pro Kind und Elternteil. Bei Alleinerziehenden sind es 30 Tage. Familien mit mehreren Kindern haben je Elternteil einen Anspruch auf maximal 35 Tage, bei Alleinerziehenden sind es maximal 70. Meist erhalten Eltern für solche Tage 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Entgelts.
Verwendete Quellen: https://www.br.de/nachrichten/bayern/kindergeld-freibetraege-and-co-was-sich-fuer-familien-2026-aendert,V5XTZUL
Unterhalt: Düsseldorfer Tabelle 2026
Wenn sich die Eltern eines Kindes scheiden lassen, ist meist ein Elternteil unterhaltspflichtig. Um den Unterhalt für Kinder berechnen zu können, gibt es die Düsseldorfer Tabelle. Sie dient als Richtlinie, ist aber gesetzlich nicht bindend und wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) regelmäßig mit dem Deutschen Familiengerichtstag aktualisiert, zuletzt am 01.01.2025.
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
Am 1. August 2026 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter jahrgangsweise in Kraft treten. Zunächst gilt er für die Erstklässler und Erstklässlerinnen und wird bis zum Schuljahr 2029/30 auf alle Kinder der
Klassen 1 bis 4 ausgeweitet.
Weitere Infos: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/kinderbetreuung/ganztagsbetreuung/ganztagsausbau-geht-kontinuierlich-voran-133604
Quelle: Familien-App Trier Bild: Pixabay - Bru-nO