Bericht aus der Kabinettssitzung vom 24. Juni 2025
Das bayerische Kinderstartgeld wird ab dem 1. Januar 2025 für alle in Bayern geborenen Kinder eingeführt und beträgt 3.000 Euro pro Kind als Einmalzahlung zum ersten Geburtstag. Die Auszahlung startet ab dem 1. Januar 2026 und kann gleichzeitig mit dem Elterngeld beantragt werden. Das Geld ist eine freiwillige Unterstützung für Familien, unabhängig vom Lebensmodell, und wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Ziel ist es, Familien mehr Gestaltungsspielraum bei der frühen Erziehung zu geben und gleichzeitig Mittel für die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen frei zu machen. Die Abwicklung erfolgt durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).
Weitere Infos hier: Bericht aus der Kabinettssitzung vom 24. Juni 2025 – Bayerisches Landesportal
Bildquelle: Pixabay.com
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