Reisepass und Personalausweis für Kinder
Sie planen mit ihrem Kind eine Reise außerhalb Deutschlands - Ihr Kind braucht ein eigenes Reisedokument.
Die Eintragung des Kindes in den Reisepass der Eltern ist nicht mehr möglich. Daher braucht jedes deutsche Kind bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument.
Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei. Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig.
Es gibt folgende Möglichkeiten:
Kinderreisepass
Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Warum gibt es ab 01.01.2024 keine Kinderreisepässe mehr? (eine Information des Bundesinnenministeriums)
Reisepass/ePass
Alternativ können Eltern den normalen Reisepass, auch ePass genannt, beantragen. Er kostet 37,50 Euro. Dieser Reisepass ist ein maschinenlesbares Ausweisdokument mit zusätzlichen elektronischen Sicherheitsmerkmalen. Den Reisepass gibt es auch schon für Babys und Kinder unter 12 Jahren.
Er ermöglicht auch Kindern eine visumfreie Einreise in Staaten, die einen z.B. den Kinderreisepass ablehnen.
Personalausweis
Ein regulärer Personalausweis gilt in allen EU-Ländern und im Schengenraum. Er kostet 22,80 Euro. Normalerweise bekommt man ihn erst ab dem 16. Lebensjahr, er kann aber auf Wunsch der Eltern schon früher ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie: Personalausweis und Reisepass können nicht verlängert werden, sie sind 6 Jahre gültig. Ein neues Ausweisdokument kann aber schon vorher nötig werden. Ändert sich das Aussehen des Kindes so stark, dass es nicht mehr sicher identifiziert werden kann, ist das Reisedokument ungültig und muss vorzeitig neu beantragt werden.
Beantragen können Sie das Reisedokument in ihrer Wohnsitzgemeinde. Sie finden die Informationen (Welche Unterlagen muss ich mitbringen?, Muss mein Kind dabei sein?, Müssen beide Eltern unterschreiben?) auf der Internetseite ihrer Stadt oder Gemeinde. Hier stehen auch häufig Vordrucke zum download bereit.
Weiterführende Informationen finden Sie auch im Bayern Portal.