Rundfunkbeitragspflicht, Befreiung oder Ermäßigung
In folgenden Fällen besteht die Möglichkeit, sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien zu lassen:
Sie erhalten Sozialleistungen (gilt nicht für Wohngeld, Arbeitslosengeld I oder Übergangsgeld)
Sie erhalten Ausbildungsförderung
Sie haben gesundheitliche Einschränkungen
Weitere Gründe findet man hier.
Befreiung oder Ermäßigung beantragen
Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags wird nicht automatisch gewährt.
Um Ihren Anspruch geltend zu machen, müssen Sie den Online-Antrag ausfüllen, ausdrucken und zusammen mit den entsprechenden Nachweisen einreichen. Falls Sie bereits angemeldet sind, benötigen Sie die Beitragsnummer.
Kontakt:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Telefon 01806 999 555 10 (20 Cent pro Anruf aus allen deutschen Netzen)
Weitere Informationen gibt es unter www.rundfunkbeitrag.de