Wohngeld – Unterstützung bei den Wohnkosten
Haushalte mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als Zuschuss zu ihren Wohnkosten erhalten. Personen, die bereits staatliche Leistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe beziehen, haben in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld. Es gibt jedoch einige Ausnahmen.
Wer kann Wohngeld bekommen?
Mieter (auch Untermieter)
Eigentümer von Häusern oder Wohnungen (hier spricht man von Lastenzuschuss)
Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
Der Anspruch auf Wohngeld hängt von verschiedenen Faktoren ab:
der Anzahl der Personen im Haushalt,
dem Bruttoeinkommen der Haushaltsmitglieder und
der Höhe der Miete oder der Kosten für das Eigenheim.
Wie wird Wohngeld beantragt?
Wohngeld muss schriftlich beantragt werden. Es wird ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag beim Amt eingeht. Um die Frist einzuhalten, kann auch schon vorab ein formloser Antrag gestellt werden. Die Wohngeldstelle bietet eine Beratung an und hilft dabei, eine erste Berechnung des möglichen Wohngeldes durchzuführen.
Welche Unterlagen werden benötigt? Für eine schnelle Berechnung des Wohngeldes sollten folgende Unterlagen eingereicht werden:
Einkommensnachweise (z. B. Lohnabrechnungen der letzten drei Monate, Rentenbescheid oder Unterhaltstitel),
Bei Mietwohnungen: Mietvertrag oder Nachweis über Mietänderungen,
Bei Eigentum: Nachweise über Zins- und Tilgungszahlungen sowie den Grundsteuerbescheid.
Wo kann der Antrag gestellt werden?
Die Antragsformulare und die benötigten Nachweise werden in einem persönlichen Beratungsgespräch in der Wohngeldstelle im Rathaus Kaufbeuren, Zimmer Nr. 25 N, Abteilung Arbeit und Soziales zusammengestellt. Eine erste Berechnung des Wohngeldes kann auch online auf der Website der Stadt Kaufbeuren durchgeführt werden. Dort gibt es weitere Informationen zum Thema Wohngeld.
Die Wohngeldstelle steht Ihnen für Beratung und eine erste überschlägige Berechnung gerne zur Verfügung.