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Bayerisches Familiengeld - Regelung bis zum 31.12.2024

Das Familiengeld ist eine finanzielle Unterstützung für Familien mit kleinen Kindern.
Es ist unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit und der Kinderbetreuung.
Für jedes ein- bis zweijährige Kind (vom 13. bis zum 36. Lebensmonat) beträgt das Familiengeld 250 Euro pro Monat und Kind.
Ab dem dritten Kind beträgt das Familiengeld 300 Euro pro Monat.

Anspruch auf Familiengeld haben grundsätzlich Eltern, die:

  • ihre Hauptwohnung oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben,

  • mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und

  • dieses Kind selbst erziehen und für eine förderliche frühkindliche Betreuung des Kindes sorgen.

  • Bei Adoption/Adoptionspflege gelten Besonderheiten.

Das Familiengeld ist unabhängig davon, ob das Kind eine Krippe besucht oder in der Familie betreut wird. Die Auszahlung richtet sich nach dem Geburtstag des Kindes. Sie erfolgt regelmäßig innerhalb der ersten fünf Arbeitstage des jeweiligen Lebensmonats.

Antrag auf Familiengeld

Wenn man in Bayern bereits Elterngeld beantragt und bewilligt bekommen hat, muss man keinen separaten Antrag auf Familiengeld stellen. Der Antrag auf Elterngeld gilt gleichzeitig auch als Antrag auf Familiengeld. Das trifft auf die meisten Eltern zu.

Alle anderen können den Onlineantrag des Zentrum Bayern Familie und Soziales nutzen. Der Antrag kann frühestens drei Monate im Voraus gestellt werden, bevor die Auszahlung beginnen soll. Er wirkt maximal drei Monate in die Vergangenheit zurück.

Weitere Informationen zum Thema Familiengeld finden Sie hier: www.zbfs.bayern.de/familie/familiengeld/fragen

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