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Bayerisches Krippengeld - bis zum 31.12.2024

Das Bayerische Krippengeld ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern mit Kindern im Krippenalter, die vom Freistaat Bayern zum 1. Januar 2020 eingeführt wurde.

Was ist das Bayerische Krippengeld?

Beim Bayerischen Krippengeld handelt es sich um einen Zuschuss des Freistaates Bayern in Höhe von maximal 100 € monatlich zu den Krippenkosten. Damit soll auch Kindern aus Familien mit geringem Einkommen der Besuch einer Kinderkrippe ermöglicht werden.

Neben den leiblichen Eltern kann das Krippengeld auch an Adoptionspflegeeltern und Pflegeeltern ausgezahlt werden.

Das Bayerische Krippengeld wird auf Antrag beim Zentrum Bayern, Familie und Soziales gewährt.

Welche Voraussetzungen gelten für die Beantragung?

  • Das Kind ist nach dem 1. Januar 2017 geboren

  • Das Kind ist mindestens 1 Jahr alt

  • Das Kind wird in der Krippe oder der Tagespflege betreut, hierfür fallen Kosten an

  • Die Haushalts-Einkommensgrenze von 60.000 € im Jahr wird nicht überschritten

Achtung: Das Krippengeld wird nicht oder nur anteilig gewährt, wenn bereits andere Stellen (z.B. das Jugendamt) für die Kinderbetreuung aufkommen.

Das Bayerische Krippengeld kann über einen Onlineantrag beantragt werden.

Weitere Informationen zum Bayerischen Krippengeld erhalten sie hier.

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