Kindergeld
Kindergeld erhalten Eltern für den Unterhalt und die Ausbildung ihrer Kinder. Es wird unabhängig vom Einkommen gewährt.
Höhe des Kindergeldes:
ab 1. Januar 2026: monatlich 259 Euro pro Kind
Kindergeld gibt es grundsätzlich für:
alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr
Kinder in Ausbildung, bis zum 25. Lebensjahr
arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr
Seit 01.01.2024 ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit für die Zahlung des Kindergeldes zuständig.
Unter www.familienkasse.de finden Sie alle aktuellen Informationen zum Kindergeld und auch die Onlinedienste der Familienkasse wie den Onlineantrag zum Kindergeld ab Geburt und auch den Onlineantrag für volljährige Kinder.
Mitteilungen an die Familienkasse übersenden Sie ebenfalls ganz einfach online.
TIPP: Nur wenn Sie die Onlinedienste der Familienkasse nutzen, gehen Ihre Anträge und Mitteilungen auch direkt, sicher und kostenfrei bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ein.
Details zum Kindergeld enthält auch das Familienportal des Bundesfamilienministeriums.
Herunterladen können Sie sich außerdem das offizielle Merkblatt zum Kindergeld.
Auf der Webseite des BMFSFJ finden Sie außerdem ein Erklärvideo zum Kindergeld.
Die Familienkasse Bayern Süd bietet neue Schritt-für-Schritt-Anleitungen für ihre Online-Services an. Sie unterstützen dabei, Anträge digital zu stellen oder Unterlagen sicher an die Familienkasse zu übermitteln.
Die Anleitungen erklären unter anderem:
wie digitale Mitteilungen auch ohne Registrierung verschickt werden können,
wie die Registrierung mit der BundID und das Familienkassenprofil funktionieren,
welche Funktionen das Familienkassenprofil bietet und
wie das Zusatzblatt zum Kinderzuschlag (KiZ) bei selbst genutztem Wohneigentum genutzt wird.
Die Anleitungen sind einfach verständlich und können kostenlos auf der Internetseite der Familienkasse abgerufen werden.
Quelle: Familienkasse Bayern Süd