Kindergeld
Kindergeld erhalten Eltern für den Unterhalt und die Ausbildung ihrer Kinder. Es wird unabhängig vom Einkommen gewährt.
Höhe des Kindergeldes:
ab 1. Januar 2025: monatlich 255 Euro pro Kind (vorher 250 Euro)
ab 1. Januar 2026: monatlich 259 Euro pro Kind
Kindergeld gibt es grundsätzlich für:
alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr
Kinder in Ausbildung, bis zum 25. Lebensjahr
arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr
Erhöhung Sofortzuschlag
Ebenfalls zum 1. Januar 2025 steigt der Sofortzuschlag von 20 Euro auf 25 Euro pro Monat für jedes Kind, das Leistungen der Grundsicherung oder den Kinderzuschlag (KiZ) erhält.
Der Höchstbetrag des KiZ beträgt durch die Erhöhung des Sofortzuschlags um 5 Euro dann 297 Euro pro Monat für jedes Kind.
Seit 01.01.2024 ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit für die Zahlung des Kindergeldes zuständig.
Unter www.familienkasse.de finden Sie alle aktuellen Informationen zum Kindergeld und auch die Onlinedienste der Familienkasse wie den Onlineantrag zum Kindergeld ab Geburt und auch den Onlineantrag für volljährige Kinder.
Mitteilungen an die Familienkasse übersenden Sie ebenfalls ganz einfach online.
TIPP: Nur wenn Sie die Onlinedienste der Familienkasse nutzen, gehen Ihre Anträge und Mitteilungen auch direkt, sicher und kostenfrei bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ein.
Details zum Kindergeld enthält auch das Familienportal des Bundesfamilienministeriums.
Herunterladen können Sie sich außerdem das offizielle Merkblatt zum Kindergeld.
Auf der Webseite des BMFSFJ finden Sie außerdem ein Erklärvideo zum Kindergeld.
Die Familienkasse bietet jeden 3. Mittwoch im Monat von 8:30 bis 11:30 Uhr einen Außensprechtag zu Leistungen wie Kindergeld und Kinderzuschlag in Kaufbeuren an. Dieses Angebot findet in den Räumlichkeiten der Abteilung Gleichstellung & Familie, Salzmarkt 2-4, in Kaufbeuren statt.
(Stand: 07.01.2025)