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Rundfunkbeitragspflicht, Befreiung oder Ermäßigung

In folgenden Fällen besteht die Möglichkeit, sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien zu lassen:

  • Sie erhalten Sozialleistungen (gilt nicht für Wohngeld, Arbeitslosengeld I oder Übergangsgeld)

  • Sie erhalten Ausbildungsförderung

  • Sie haben gesundheitliche Einschränkungen

  • Weitere Gründe findet man hier.

Befreiung oder Ermäßigung beantragen

Eine Befreiung von der Rund­funk­beitrags­pflicht oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags wird nicht auto­matisch ge­währt.

Um Ihren An­spruch geltend zu machen, müssen Sie den Online-An­trag aus­füllen, ausdrucken und zu­sammen mit den ent­sprechen­den Nachweisen ein­reichen. Falls Sie be­reits an­ge­meldet sind, be­nötigen Sie die Beitragsnummer.

Kontakt:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Telefon 01806 999 555 10 (20 Cent pro Anruf aus allen deutschen Netzen)

Weitere Informationen gibt es unter www.rundfunkbeitrag.de