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Vorsorgeuntersuchungen

Für Kinder sind von der Geburt bis zu ihrem 18. Lebensjahr bisher 11 Vorsorgeuntersuchungen kostenlos: U1 bis U9 im gelben Vorsorgeheft und außerhalb des Heftes J1 (ohne Dokumentation für die Eltern). Zusätzliche drei Gesundheitschecks empfiehlt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte.

Für die U1 - U7 gibt es stets einen Zeitraum, zu dem die jeweilige U stattfinden sollte. Wird dieser Zeitraum verpasst, so muss die Untersuchung den Eltern als IGel-Leistung in Rechnung gestellt werden.

U1 – erste Vorsorge

Gleich nach der Entbindung findet im Kreißsaal die erste Untersuchung statt. Es wird geschaut, ob das Baby die Geburt ohne Verletzungen überstanden hat, wie der Gesundheitszustand ist. Herz und Lunge werden abgehört, die Haut wird auf ihre Durchblutung hin untersucht. Die angeborenen Reflexe und die Muskelspannung wird genau untersucht.

Weiterhin wird etwas Blut aus der Nabelschnur entnommen und auf seinen Sauerstoffgehalt untersucht. Und das verschluckte Fruchtwasser wird abgesaugt und dabei gleichzeitig überprüft, ob sowohl die Nase als auch die Speiseröhre frei durchgängig sind.

Hier erhält das Baby auch Vitamin-K-Tropfen. um eine Unterversorgung, welche eine Blutgerinnungsstörung zur Folge haben kann, zu verhindern.

Es werden noch Körperlänge, Kopfumfang und Gewicht ermittelt.

U2 – zweite Vorsorge

Bei der so genannten Neugeborenen-Basisuntersuchung handelt es sich um eine besonders gründliche Untersuchung, die normalerweise zwischen dem 3. und 10. Lebenstag (spätestens jedoch bis zum 14. Lebenstag, sonst muss die Untersuchung den Eltern als IGel-Leistung in Rechnung gestellt werden) meist noch in der Entbindungsklinik stattfindet.

Dabei wird eine eingehende körperliche Untersuchung durchgeführt und es werden die Reflexe sowie das Nervensystem überprüft. Bei der U2 erhält das Kind erneut Vitamin-K-Tropfen.

Außerdem wird dem Kind zwischen der 36. und 72. Lebensstunde aus der Handrückenvene oder Ferse Blut abgenommen, um es auf verschiedene Stoffwechselerkrankungen und Hormonstörungen hin zu untersuchen. Krankheiten wie beispielsweise eine Schilddrüsenunterfunktion (Hypothyreose) und mehrere angeborene Stoffwechselstörungen werden so frühzeitig festgestellt.

Da viele Mütter das Krankenhaus schon frühzeitig verlassen (z. B. nach einer ambulanten Geburt), müssen sie besonders darauf achten, die Neugeborenen-Basisuntersuchung nicht zu versäumen.

U3 – dritte Vorsorge

Zwischen der 4. und 5. Lebenswoche ist die dritte Vorsorgeuntersuchung fällig (frühestens ab der 3. Lebenswoche und spätestens bis zur 8. Lebenswoche). Da in der Regel die ersten beiden Vorsorgeuntersuchungen in der Geburtsklinik stattfinden, ist die U3 die erste Untersuchung bei dem Kinder- und Jugendarzt. Der Kinder- und Jugendarzt kontrolliert, ob sich das Neugeborene in den vergangenen Wochen altersgerecht entwickelt hat. Gründlich überprüft er die Körperfunktionen, das Hörvermögen und die angeborenen Reflexe. Bei der dritten Vorsorgeuntersuchung wird das Hüftgelenk mittels Ultraschall auf Entwicklungsstörungen oder Fehlbildungen hin untersucht.

Weiterhin erkundigt sich der Kinder- und Jugendarzt über das allgemeine Verhalten des Kindes. Es geht hier gezielt um Probleme oder Auffälligkeiten beim Trinken, der Verdauung oder beim Schlafen. Wichtig ist, dass die Eltern ihre Beobachtungen dem Kinder- und Jugendarzt mitteilen. Dadurch wird dem Arzt eine Beurteilung über den Gesundheitszustand erleichtert.

Der kleine Säugling sollte in den ersten zwei bis drei Monaten etwa 150 Gramm pro Woche an Gewicht zunehmen. Die Tagestrinkmengen in dieser Zeit liegen meist bei 15% des aktuellen Körpergewichts.

U4 – vierte Vorsorge

Die vierte Vorsorgeuntersuchung findet zwischen dem 3. und 4. Lebensmonat statt (frühestens ab dem 2. Lebensmonat und spätestens bis zum 4 1/2. Lebensmonat). Es wird wieder der Körper genau untersucht. Außerdem überprüft der Kinder- und Jugendarzt erneut das Hör- und Sehvermögen. Er kontrolliert auch, ob die Knochenlücke (Fontanelle) am Kopf des Kindes ausreichend groß ist, damit der Schädel problemlos wachsen kann.

Mit verschiedenen Tests werden außerdem die Beweglichkeit und das Reaktionsvermögen des Säuglings untersucht: Es wird zum Beispiel getestet, ob das Kind sein Köpfchen alleine halten kann, wenn es an beiden Händen hochgezogen wird. Er überprüft auch, inwieweit das Kind Gegenstände verfolgt oder Personen nachschaut. Das Kind sollte es schaffen, den Blick nach der Stimme der Bezugsperson zu richten und einfache „Brabbeldialoge“ führen können. Normalerweise kann das Kind – zumindest ansatzweise – vor Freude juchzen oder quietschen. Hand-Mund- und Hand-Hand-Kontakt sollten aktiv vorhanden sein. Dass es versucht, gezielt nach etwas zu greifen, das kann es normalerweise erst später.

Der Kinder- und Jugendarzt informiert die Eltern über wichtige Kinderimpfungen.

U5 – fünfte Vorsorge

Ist das Baby ein halbes Jahr alt, findet bereits die 5. Vorsorgeuntersuchung statt (idealerweise zwischen 6. und 7. Lebensmonat, jedoch frühestens ab dem 5. Lebensmonat und spätestens bis zum 8. Lebensmonat). Neben den allgemeinen Untersuchungen der Körperfunktionen stehen bei dieser Untersuchung vor allem die Überprüfung der Beweglichkeit und Körperbeherrschung im Vordergrund. Hier wird geschaut, ob sich das Kind in Bauchlage auf seine Arme abstützen kann und ob es sich hochziehen kann, wenn man es an zwei Fingern festhält. Außerdem sollte das Baby wenn es sitzt, das Köpfchen gut halten können und es sollte nun in der Lage sein, Gegenstände gezielt zu greifen.

Bei der U5 werden auch das Hör- und Sehvermögen nochmals getestet. Richtungshören auf neutrale Geräusche sollte beim Kind vorhanden sein. Der Kinder- und Jugendarzt kann mit Hilfe eines Augenspiegels jetzt feststellen, ob das Kind schielt.

U6 – sechste Vorsorge

Wenn das Kind ein Jahr alt ist, erfolgt die U6, die so genannte „Einjahresuntersuchung“ (i.d.R. zwischen 10. und 12. Lebensmonat, jedoch frühestens ab dem 9. Lebensmonat und spätestens bis zum 14. Lebensmonat). Neben den allgemeinen Untersuchungen der Körperfunktionen stehen erneut die Überprüfung der Beweglichkeit und Körperbeherrschung im Vordergrund.

Es wird geschaut, ob das Kind frei sitzen kann, und zwar mit gestreckten Beinen und geradem Rücken, bzw. ob es schon alleine stehen und sich dabei festhalten kann.

Weiterhin wird der Kinderarzt fragen stellen zur sprachlichen Entwicklung des Kindes und wie es sich allgemein verhält.

Außerdem erinnert der Kinderarzt die Eltern an die erforderlichen Auffrischungsimpfungen.

U7 - siebte Vorsorge

Im Alter von zwei Jahren findet die U7, die so genannte Zweijahres-Untersuchung, statt (idealerweise zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat, jedoch frühestens ab dem 20. Lebensmonat und spätestens bis zum 27. Lebensmonat). Neben den allgemeinen Untersuchungen der Körperfunktionen steht jetzt vor allem die Überprüfung der geistigen Entwicklung im Vordergrund.

Kann das Kind Zwei-Wort-Sätze bilden? Kann es bekannte Gegenstände benennen? Und ist es in der Lage einfache Auffoderungen zu verstehen?

Das Kleinkind sollte mindestens 10 Wörter sprechen können.

Bei dieser U kontrolliert der Kinder- und Jugendarzt auch die Milchzähne und holt evtl. versäumte Impfungen nach.

U7a - achte Vorsorge

Diese Vorsorgeuntersuchung findet kurz vor dem dritten Geburtstag statt. Sie gibt es, da die Kinder in dem Zeitraum zwischen der U7 und der U8 bedeutsame Entwicklungsschritte machen. Bei dieser U stehen die motorischen und sprachlichen Entwicklungsschritte im Vordergrund.

Aber natürlich beginnt auch diese U mit der körperlichen Untersuchung. Da es auch hier um eine Früherkennung geht, stehen Sprach-, Verständnis- und Motorikübungen im Vordergrund. Auch wird das Sozialverhalten thematisiert: Kann sich Ihr Kind einige Std. von Ihnen trennen? Spielt es gerne mit Gleichaltrigen?

Nehmen sie - vor allem wenn sich Ihr Kind in der Trotzphase befindet - gerne sein Lieblingsspielzeug mit. Dies kann es leichter machen.

Körperlich werden erneut Körpergröße und Gewicht des Kindes festgehalten, Herz und Lunge werden abgehört. Der Kinder- und Jugendarzt untersucht Wirbelsäule, Becken, Beine und Füße auf Fehlstellungen. Weiterhin kommt noch ein Sehtest hinzu.

Sprachlich sollte das Kind in der Lage sein, von einigen Worten die Mehrzahl zu bilden und die Benutzung einfacher Gegenstände erklären können. Weiterhin sollten einfache Sätze aus drei bis fünf Wörtern gebildet und nachgesprochen werden können.

Bei den motorischen Fähigkeiten wird beobachtet, ob das Kind einen Ball aus zwei Metern Entfernung fangen kann, kleine Sprünge machen kann, Papier schneiden kann, eine Treppe steigen kann.

U8 - neunte Vorsorge

Kurz vor dem vierten Geburtstag findet die U8 Ihres Kindes statt.

Hier kommt es erneut auf die sprachliche Entwicklung Ihres Kindes an. Aber auch auf das Sozialverhalten und die Motorik.

Es wird körperlich untersucht und der Arzt achtet auch auf mögliche Harnwegsinfektionen, Diabetes, Herzfehler- und Schilddrüsenfunktionsstörungen. Außerdem möchte er wissen, ob ihr Kind tagsüber noch Windeln benötigt.

Es werden außerdem folgende sprachliche Fähigkeiten geprüft:

Ihr Kind sollte über einen breiten Wortschatz verfügen, einfache Adjektive verstehen und von Erlebnissen berichten und Witze erzählen.

Bei der Motorik wird geschaut, ob ihr Kind auf einem Bein stehen kann, 20-30 cm weit mit beiden Beinen gleichzeitig springen kann, mit einer Schere schneiden kann und einfach Strukturen wie einen Kreis zeichnen kann. Außerdem wird geschaut, ob es Kleidung selbstständig an- und ausziehen kann.

Um einen Einblick in das Sozialverhalten Ihres Kindes zu erhalten bespricht der Kinder- und Jugendarzt mit Ihnen die Gewohnheiten und Auffälligkeiten in Ihrem Alltag mit Ihrem Kind.

Weiterhin findet ein Seh- und Hörtest statt.

U9 - zehnte Vorsorge

Hier handelt es sich um eine sehr intensive und umfangreiche Vorsorgeuntersuchung mit fünf Jahren. Ihr Kind ist nun kein Kleinkind mehr, sondern ein Vorschulkind.

Hier geht es erneut los mit einer körperlichen Untersuchung diesmal auch mit Urinprobe. Anschließend gibt es einige motorische und sprachliche Übungen und einen Hör- und Sehtest. Zu seinem Sozialverhalten werden Sie erneut befragt und es finden erneut Auffrischungen wichtiger Schutzimpfungen statt.

Ernährung, Bewegung, Unfallverhütung, Förderung der Sprachentwicklung sind ebenso Thema wie verantwortungsvoller Umgang mit Medien.

Bereiten Sie Ihr Kind darauf vor, dass diese U sehr umfangreich und anspruchsvoll ist. Dies können Sie gut, indem sie mit ihm den Arztbesuch nachspielen oder ein Kinderbuch zu diesem Thema vorlesen.

Mögliche Übungen der Motorik sind: auf einem Bein stehen, Rückwärts laufen, auf Zehenspitzen und Fersen laufen, Formen wie Kreis, Dreieck und Quadrat zeichnen und ausmalen, Bild eines Menschen zeichnen.

Bei der Beobachtung der Sprache achtet der Arzt auf ungestörten und logischem Sprachfluss, ob das Kind von Erlebnissen berichtet oder Witze erzählt, dass Mengen bis 5 sicher benannt werden können und ob das Kind seinen eigenen Namen schreiben kann.

U10 - elfte Vorsorge

In der elften Vorsorgeuntersuchung für Kinder geht es um das Erkennen von Entwicklungsstörungen im Alter von sieben bis acht Jahren.

Diese Untersuchen schließen die großen Lücken zwischen der U9 und der J1.

Sie dient dazu, Entwicklungsstörungen, wie z. Bsp. Lese-Rechtschreib-Rechenstörungen, Störungen der motorischen Entwicklung und Verhaltensstörungen frühzeitig zu diagnostizieren.

Diese zusätzliche Untersuchung wird nicht von allen Krankenkassen erstattet, da sie eine freiwillige Untersuchung ist und nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Nach einer körperlichen Untersuchung (allgemeiner Gesundheitscheck sowie Mund, Zähne und Kiefer) unterhält sich der Kinderarzt mit Ihrem Kind über dessen soziales und emotionales Umfeld und gibt wichtige Tipps zu Alltags- und Gesundheitsthemen.

Der Kinder- und Jugendarzt ist darauf angewiesen, dass sie ihm alle Beschwerden und Auffälligkeiten des Kindes mitteilen, wie z. Bsp. Probleme beim Schreiben, Lesen oder Rechnen, Konzentrationsstörungen, körperliche Unruhe, Bewegungsdrang, impulsives Handeln, motorische Beschwerden (z. Bsp. im Sportunterricht). Mithilfe eines speziellen Fragebogens überprüft der Kinderarzt bei Verdacht eine ADS-Erkrankung.

Weiterhin wird mit Ihnen über das Sozialverhalten ihres Kindes gesprochen und Sie erhalten wertvolle Tipps zum Thema Sport und Bewegung, Mediennutzung, Gewaltprävention und Stressbewältigung.

Wenn Sie fragen haben, dann notieren Sie diese am besten schon vor der U10.

U11 - zwölfte Vorsorge

Die zweite zusätzliche Vorsorgeuntersuchung findet im Alter von 9 bis 10 Jahren statt.

Hier treten häufig Schulschwierigkeiten auf, diese sollen mit der Vorsorgeuntersuchung erkannt werden. Hierunter fallen Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen. Aber auch Zahn-, Mund- und Kieferanomalien oder gesundheitsschädigendes Medienverhalten sollen erkannt werden. Weiterhin ist Aufgabe dieser Untersuchung, die Bewegungs- und Sportförderung zu entwickeln, den problematischen Umgang mit Suchtmitteln zu erkennen und verhindern helfen und gesundheitsbewusstes Verhalten zu unterstützen, z. Bsp. mit hinzuziehen von Ernährungs-, Bewegungs-, Stress-, Sucht- und Medienberatung, je nach Bedarf.

Diese zusätzliche Untersuchung wird nicht von allen Krankenkassen erstattet, da sie eine freiwillige Untersuchung ist und nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

J1 - erste Vorsorgeuntersuchung für Jugendliche

In dieser Vorsorgeuntersuchung ist die pubertäre Entwicklung Ihres Kindes zwischen 12 und 14 Jahren im Fokus.

Diese Untersuchung beinhaltet eine intensive körperliche Untersuchung. Außerdem ein ausführliches und vertrauliches Beratungsgespräch.

Der Kinder- und Jugendarzt prüft weiterhin, ob es Entwicklungsstörungen gibt und steht Ihrem Kind mit Rat und Tag zur Seite.

Ebenso wird der Impfstatus überprüft.

Die J1 ist die erste Vorsorgeuntersuchung, zu der Ihr Kind alleine gehen kann. Ermutigen Sie Ihr Kind dazu, diesen Termin selbst zu vereinbaren und ohne Sie hinzugehen.

Jugendliche machen in der Pubertät große seelische und körperliche Veränderungen durch. Durch die J1 haben sie die Möglichkeit, in einer vertrauensvollen Atmosphäre mit dem Arzt Themen anzusprechen wie gesundheitliche Beschwerden, Sexualität und Verhütung, Rauchen und Drogenmissbrauch, Problem mit der Familie oder dem sozialen Umfeld.

Sofern keine Gefahr für das Leben Ihres Kindes besteht, gilt für den Arzt die absolute Schweigepflicht.

Hier finden Sie Kinder- und Jugendärzte in Ihrer Umgebung.

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