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Häusliche Gewalt: So können Polizei und Justiz helfen

Frau F. hat sich in ihrem Badezimmer eingeschlossen. Ihr Mann hat sie getreten; nun bedroht er sie durch die verriegelte Tür. Sie greift nach ihrem Handy und wählt den Polizei-Notruf 110. Kurz darauf klingeln eine Beamtin und ein Beamter. Frau F. ist erleichtert. Doch was geschieht jetzt? Wie die Polizei und die Justiz Gewaltopfer konkret unterstützen können, erklären hier eine Opferbeauftragte und ein Ermittler von der Münchner Kriminalpolizei.  

Auf einen Blick

  1. Sie wurden angegriffen? Sie sind in Gefahr? Rufen Sie die Polizei (Notruf 110).

  2. Lassen Sie sich untersuchen, Verletzungen behandeln und dokumentieren und Spuren sichern, zum Beispiel in einer Arztpraxis oder Ambulanz.

  3. Fotografieren Sie selbst Ihre Verletzungen. Und schreiben Sie auf, was passiert ist. Das ist wichtig, wenn Sie vielleicht später Anzeige erstatten oder Strafantrag stellen wollen.

  4. Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle. Dort bekommen Sie Infos, praktische Tipps und Unterstützung. Bei Bedarf werden Sie weitervermittelt, zum Beispiel an eine Fachberatung, eine Schutzeinrichtung („Frauenhaus“) und/oder ein therapeutisches Angebot. Gewalt erlebt? Von Gewalt bedroht? Hier finden Sie Rat und Hilfe

  5. Beantragen Sie Schutz nach dem Gewaltschutzgesetz, z. B. einen Platzverweis oder ein Kontaktverbot.

  6. Erstatten Sie Anzeige und Strafantrag.

Den vollständigen Beitrag findet man im Blog „Häusliche Gewalt: So können Polizei und Justiz helfen“ vom Infoportal bayern-gegen-gewalt.de

Regionale Anlaufstellen Dezember 2022

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