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Abschluss Förderzentrum

An den Förderzentren:
Die Abschlüsse sind gleichwertig mit denen an einer Mittelschule. Ausgenommen davon sind die Förderzentren, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und die Förderzentren, Förderschwerpunkt Lernen sowie i.d.R. die Sonderpädagogischen Förderzentren.
Auch an der besonderen Prüfung für den Quali (qualifizierenden Mittelschulabschluss) können die Schülerinnen und Schüler teilnehmen.

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen können folgende Abschlüsse erwerben:

  • den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule nach Abschlussprüfung (nach § 57a Abs. 1 VSO-F).

  • den erfolgreichen Abschluss im Bildungsgang Lernen nach Abschlussprüfung (nach § 57a Abs. 3 VSO-F)

Zusätzlich erhalten alle Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt Lernen nach der 9. Jahrgangsstufen den individuellen Abschluss mit einer Beschreibung ihrer individuellen Leistungen und Kompetenzen.

Darüber hinaus gibt es für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf Lernen die Möglichkeit über die beruflichen Schulen zur sonderpädagogischen Förderung den Abschluss der Mittelschule erreichen. Nähere Auskünfte erteilen die Schulen selbst.

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die einen M-Zug besuchen, streben den mittleren Schulabschluss an.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus


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