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Aufstiegsfortbildungsförderung ("Meister-BAföG")

Unterstützung durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), auch „Meister-BAföG“ genannt, unterstützt finanziell die berufliche Weiterbildung und erleichtert Existenzgründungen.

Wer wird gefördert?

  • Personen, die an Fortbildungen teilnehmen, die auf Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung vorbereiten.

  • Der angestrebte Abschluss muss über dem Niveau von Facharbeiter-, Gesellen- oder Berufsfachschulabschlüssen liegen.

  • Abschlüsse oberhalb der Meisterebene und Hochschulabschlüsse werden nicht gefördert.

Was wird gefördert?

  • Lehrgangs- und Prüfungsgebühren: Unterstützung unabhängig von Einkommen und Vermögen.

  • Prüfungsstück: Finanzielle Hilfe für Materialien und Prüfungsprojekte.

  • Lebensunterhalt: Bei Vollzeitmaßnahmen gibt es zusätzlich einkommens- und vermögensabhängige Unterstützung.

Wie stelle ich einen Antrag?

  • Der Antrag wird beim Amt für Ausbildungsförderung am Wohnsitz gestellt.

  • Besonders bei Vollzeitmaßnahmen sollte der Antrag vor Beginn der Fortbildung eingereicht werden, da Unterhaltsbeiträge erst ab dem Antragsmonat gezahlt werden.

  • Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.

Beratung und weitere Informationen:

Die Ämter für Ausbildungsförderung beraten Sie umfassend zu Fördermöglichkeiten. Nutzen Sie diese Unterstützung.

Quelle: Ratgeber Familie RLP

WEITERE INFORMATIONEN UND ADRESSEN

Alles Wissenswerte, Fördervoraussetzungen und Förderhöhe sind hier abrufbar oder telefonisch über die gebührenfreien Hotline, 0800 62236345.

Info: „Aufstiegs-BAföG“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

(letzte Aktualisierung Januar 2024)

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