Aufstiegsfortbildungsförderung ("Meister-BAföG")
Unterstützung durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), auch „Meister-BAföG“ genannt, unterstützt finanziell die berufliche Weiterbildung und erleichtert Existenzgründungen.
Wer wird gefördert?
Personen, die an Fortbildungen teilnehmen, die auf Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung vorbereiten.
Der angestrebte Abschluss muss über dem Niveau von Facharbeiter-, Gesellen- oder Berufsfachschulabschlüssen liegen.
Abschlüsse oberhalb der Meisterebene und Hochschulabschlüsse werden nicht gefördert.
Was wird gefördert?
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren: Unterstützung unabhängig von Einkommen und Vermögen.
Prüfungsstück: Finanzielle Hilfe für Materialien und Prüfungsprojekte.
Lebensunterhalt: Bei Vollzeitmaßnahmen gibt es zusätzlich einkommens- und vermögensabhängige Unterstützung.
Wie stelle ich einen Antrag?
Der Antrag wird beim Amt für Ausbildungsförderung am Wohnsitz gestellt.
Besonders bei Vollzeitmaßnahmen sollte der Antrag vor Beginn der Fortbildung eingereicht werden, da Unterhaltsbeiträge erst ab dem Antragsmonat gezahlt werden.
Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.
Beratung und weitere Informationen:
Die Ämter für Ausbildungsförderung beraten Sie umfassend zu Fördermöglichkeiten. Nutzen Sie diese Unterstützung.
Quelle: Ratgeber Familie RLP
WEITERE INFORMATIONEN UND ADRESSEN
Alles Wissenswerte, Fördervoraussetzungen und Förderhöhe sind hier abrufbar oder telefonisch über die gebührenfreien Hotline, 0800 62236345.
Info: „Aufstiegs-BAföG“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
(letzte Aktualisierung Januar 2024)