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Schwangerenberatungsstellen - Beratung, Begleitung und Unterstützung

Kostenfrei, vertraulich und auf Wunsch anonym

Schwangerenberatungsstellen bieten eine umfassende Unterstützung bis zum dritten Geburtstag des Kindes an. Die Beratung richtet sich nicht nur an Schwangere, sondern auch an (werdende) Väter und Paare. Sie ist bedingungslos, das bedeutet die Beratung steht allen offen, unabhängig von Alter, kulturellem Hintergrund oder Weltanschauung. Zudem ist sie kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym. Die Beratung erfolgt durch die staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen und durch die staatlich nicht anerkannten (kirchlichen) Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen. Schwangerschaftsberatungsstellen gibt es bundesweit. Zu den öffentlichen Trägern zählen Städte und Landkreise. Zu den freien Trägern zählen Wohlfahrtsverbände wie die Arbeiterwohlfahrt oder das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie und der Caritasverband. Oder Organisationen wie pro familia und Donum Vitae. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie über die Schwangerschaftsberatungsstellensuche auf der Website familienplanung.de des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). 

Die Angebote sind Teil eines größeren Netzwerks der "Frühen Hilfen", die Familien in belasteten Lebenslagen unterstützen. Wo der Aufgabenbereich der Schwangerenberatungsstellen endet, können sie gezielt in andere freiwillige und kostenfreie Angebote der Frühen Hilfen vermitteln.

Kernaufgaben der Schwangerschafsberatungsstellen

  • Information und Aufklärung: Aufklärung über Sexualität, Verhütung, Familienplanung und Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen.

  • Unterstützung bei finanziellen und sozialen Fragen: Information und Hilfe bei der Beantragung von staatlichen Leistungen wie Elterngeld, Kindergeld oder Wohngeld. Unterstützung bei der Suche nach Wohnung, Arbeit oder Ausbildungsplatz sowie deren Erhalt.

  • Beratung und Krisenintervention: Hilfe bei ungewollten Schwangerschaften, Partnerschaftskonflikten, der Situation als Alleinerziehende und anderen psychosozialen Konflikten.

  • Unterstützung im Konfliktfall: Beratung im Zusammenhang mit einem Schwangerschaftsabbruch, einschließlich der gesetzlichen Regelungen, Methoden, Folgen und Risiken, sowie Unterstützung bei der Entscheidung.

  • Ergebnisoffene Schwangerschaftskonfliktberatung: Ist eine Schwangere unsicher, ob sie die Schwangerschaft austragen möchte, erhält sie eine Schwangerschaftskonfliktberatung. Diese Beratung bieten nur staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen an. Entscheidet sich die Schwangere für einen Schwangerschaftsabbruch, erhält sie dort auch den dafür notwendigen Beratungsschein. Hier findet man geeignete Beratungsstellen.

  • Beratung zu Adoption und Pränataldiagnostik: Informationen zu rechtlichen und psychologischen Aspekten der Adoption sowie Unterstützung bei Fragen zur Pränataldiagnostik oder bei auffälligen Befunden.

  • Hilfsmöglichkeiten zum Leben mit einem Kind mit chronischer Erkrankung und / oder Behinderung.

  • Beratung und Begleitung bei einer vertraulichen Geburt damit Frauen anonym und sicher entbinden können.

  • Beratung von minderjährigen Müttern

  • Unterstützung nach der Geburt: Beratung und Hilfe auch nach der Geburt, zum Beispiel bei der Beantragung von Hilfen für Kinder und Familien oder bei der Fortsetzung einer Ausbildung.

  • Hilfe für Menschen mit Behinderung: Unterstützung für Menschen mit Behinderung und ihre Familien vor und nach der Geburt. 

  • Beratung und Begleitung bei unerfülltem Kinderwunsch

  • Beratung und Begleitung nach einer Fehl- oder Totgeburt sowie nach frühem Verlust eines Kindes.

Eine Beratung vereinbaren

Zur Terminvereinbarung kann telefonisch Kontakt mit der gewünschten Beratungsstelle aufgenommen und ein Beratungstermin ausgemacht werden. Die Beratungsstelle kann unabhängig vom Wohnort gewählt werden. Wird eine Konfliktberatung gewünscht, sollte die Schwangere sich, wie oben bereits beschrieben, an eine staatlich anerkannte Beratungsstelle wenden. Konfliktberatungen müssen Betroffenen unverzüglich, d.h. schnellstmöglich angeboten werden. Ob und welche Unterlagen mitzubringen sind, hängt von der individuellen Beratungsthematik ab und erfährt man bei der Terminvereinbarung. Bei Schwangeren empfiehlt sich grundsätzlich auf jeden Fall der Mutterpass.

Quellen:

Informationen - Schwangerschaft; Beratung - Dienstleistungsportal Bayern

Schwangerschaftsberatung | Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Schwangerschaftsberatungsstellen sind nicht nur für werdende Eltern da | NZFH elternsein

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