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Haushaltshilfe bei Schwangerschaft oder im Krankheitsfall

Grundsätzliche Voraussetzungen

  • Sie sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse (Privat Versicherte sollten daher überprüfen, ob eine Zusatzversicherung besteht, die die Kosten abdeckt)

  • Es lebt keine andere Person in Ihrem Haushalt, die diesen fortführen kann

  • Ihre Ärztin, Ihr Arzt oder Ihre Hebamme bestätigt die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe

Voraussetzungen während der Schwangerschaft

Wenn eine werdende Mutter in der Schwangerschaft oder bei der Entbindung gesundheitliche Probleme hat, hat sie in manchen Fällen Anspruch auf eine Unterstützung im Haushalt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn frühzeitige Wehen oder andere Gründe für das Risiko einer Frühschwangerschaft auftreten oder die Schwangerschaftsbeschwerden über das übliche Maß hinausgehen. Eine Schwangerschaft allein ist daher noch kein Grund für eine Haushaltshilfe.

Falls Sie schon zu Beginn der Schwangerschaft von möglichen Risiken in der Schwangerschaft erfahren, sollten Sie, unabhängig davon, ob sie privat oder gesetzlich versichert sind, Kontakt mit Ihrer Versicherung aufnehmen. Nur so können Sie rechtzeitig Unterstützung durch eine Haushaltshilfe erhalten, da auch die Antragsstellung und Bearbeitung sowie das Finden einer passenden Haushaltshilfe Zeit benötigt.

Voraussetzungen im Krankheitsfall

Sie können bei Ihrer Krankenkasse eine Haushaltshilfe beantragen, wenn Sie zum Beispiel wegen

  • einer Krankenhausbehandlung,

  • einer medizinischen Vorsorge für Mütter oder Väter oder

  • einer medizinischen Rehabilitation

zeitweise Ihren Haushalt nicht selbst führen können.

Der Anspruch besteht, wenn

  • in Ihrem Haushalt ein Kind lebt, das jünger als 12 Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist

  • keine weitere Person im Haushalt lebt, die den Haushalt führen kann

Dieser Anspruch auf Haushaltshilfe ist zeitlich nicht begrenzt.

Darüber hinaus können Sie unter bestimmen Voraussetzungen eine zeitlich begrenzte Haushaltshilfe bekommen, wenn Sie

  • sich zu Hause von einer Operation, Therapie oder einer schweren Krankheit erholen,

  • keine weitere Person im Haushalt lebt, die den Haushalt führen kann,

  • Sie nicht dauerhaft pflegebedürftig sind – dann kann die Haushaltshilfe jedoch für die Versorgung eines im Haushalt lebenden Kindes in Frage kommen

Die Haushaltshilfe unterstützt Sie für maximal 4 Wochen. Lebt ein Kind mit Behinderung bei Ihnen, das auf Hilfe angewiesen ist, beträgt Ihr Anspruch bis zu 26 Wochen.

Einige gesetzliche Krankenkassen zahlen auch eine Haushaltshilfe in anderen Fällen oder wenn Sie ältere Kinder haben. Näheres erfahren Sie direkt bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

Wie beantrage und finde ich eine Haushaltshilfe?

Einige Krankenkassen stellen den Antrag für eine Haushaltshilfe online zum Download bereit. Ansonsten informieren Sie sich einfach direkt bei Ihrer Krankenkasse wo Sie den Antrag auf Haushaltshilfe genau finden oder ob Sie sich diesen zuschicken lassen können.

Ist der Antrag durch die Krankenkasse genehmigt, stellt sich die Frage, woher man eine Haushaltshilfe bekommt. Dies sollten Sie bereits vor der Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse erfragen: Einige Versicherungen stellen eine Haushaltshilfe, andere sind bei der Suche behilflich, wieder andere übernehmen nur die Kosten. In diesem Fall sollte sich der Versicherte nach einem sozialen Dienst umsehen. Geeignete Ansprechpartner sind neben den Sozialstationen auch Nachbarschaftshilfen sowie gemeinnützige oder kirchliche Einrichtungen. 

Kann die Krankenkassen keine Haushaltshilfe stellen oder besteht ein Grund, davon abzusehen, können Sie die Haushaltshilfe selbst organisieren und erhalten die Kosten in angemessener Höhe erstattet. Dabei kann es jedoch regionale Unterschiede geben. Auch hierzu sollte man sich vorab direkt mit der Krankenkasse absprechen.

Helfen Ihnen Ihre Eltern, Geschwister oder andere nahe Verwandte im Haushalt, kann Ihre Krankenkasse diesen keine Vergütung zahlen. Sie kann jedoch Fahrtkosten und zum Teil auch Verdienstausfälle erstatten. Informieren Sie sich dazu bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

Weitere Informationen dazu finden Sie auch hier.

Quellen:

Haushaltshilfe bei der gesetzlichen Krankenversicherung; Beantragung bei Schwangerschaft und nach Entbindung - BayernPortal

Haushaltshilfe bei der gesetzlichen Krankenversicherung; Beantragung - BayernPortal

Haushaltshilfe von der Krankenkasse bezahlen lassen | Verbraucherzentrale.de

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