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Sicher zur Schule

1. Der sichere Schulweg

Eltern sollten den Schulweg oder Weg zur Bushaltestelle mehrfach gemeinsam mit ihrem Kind üben – möglichst unter realistischen Bedingungen, etwa morgens zur üblichen Schulzeit. Wichtig ist, dass nicht immer der kürzeste oder schnellste Weg der sicherste ist. Letzteres sollte immer Priorität haben. Dies sollte bei der morgendlichen Zeitplanung berücksichtigt werden. Gerade wenn es stressig ist, tendiert man dazu potentielle Risiken (unsichere Abkürzungen, Überqueren einer roten Ampel, etc.) in Kauf zu nehmen, was das Gefährdungsrisiko erhöht.

  • Einen sicheren Weg auswählen: Ampeln, Zebrastreifen, übersichtliche Querungen und Gehwege können wichtiger sein als wenige gesparte Minuten.

  • Bestehende Schulwegpläne der Grundschule bzw. Gemeinde oder Stadt nutzen.

  • Ausreichend Zeit einplanen: Zeitdruck erhöht Ablenkung und riskante Entscheidungen.

  • Gefahrenstellen konkret besprechen: Einfahrten, parkende Fahrzeuge, Baustellen, unübersichtliche Kreuzungen und Bereiche vor der Schule.

Für Eltern eignet sich beispielsweise die Herangehensweise "Üben – erklären – selbst ausprobieren lassen – anschließend gemeinsam besprechen.“

2. Zu Fuß zur Schule

Zu Fuß zur Schule zu gehen ist für Kinder sinnvoll, wenn es möglich ist. Es fördert nicht nur die Bewegung, sondern auch Orientierung, Begegnungen und zunehmende Selbstständigkeit. Man kann dabei verschiedene Überlegungen anstellen - geht das Kind allein oder mit Geschwistern / Freunden oder ist eine begleitete Gruppe möglich? Es könnte mit anderen Eltern bzw. Kindern zum Beispiel eine feste Gruppe ausgemacht werden, die zu vereinbarten Zeiten und an festen Treffpunkten zusammen zur Schule geht. Unabhängig von der jeweiligen Form, sollten Eltern feste Regeln, die individuell zum Kind und Schulweg passen, aufgestellt werden.

Mögliche Regeln für den Weg:

  • am Bordstein / der Ampel / dem Zebrastreifen immer stehen bleiben,

  • nach links–rechts–links schauen,

  • Blickkontakt zu Fahrenden suchen,

  • nicht zwischen parkenden Autos die Straße überqueren,

  • nicht rennen oder durch Handy, Spielzeug und Gespräche ablenken lassen.

Vorab kann außerdem mit dem Kind besprochen werden, wie es sich verhält, wenn es zu spät ist, Angst hat oder der Weg plötzlich gesperrt ist. Das schafft Sicherheit und Handlungsfähigkeit.

3. Gute Sichtbarkeit bei Dunkelheit, Regen und Schnee

Es ist wichtig, dass Kinder vor allem bei schlechter Wetterlage und in der dunklen Jahreszeit (Herbst und Winter) gut sichtbar sind. Autofahrer haben witterungsbedingt oft eine schlechtere Sicht und das Auto benötigt einen längeren Bremsweg, da die Wege nass und rutschig sein können. Die Gehwege sind zudem häufig durch Schnee oder parkende Fahrzeuge blockiert.

Was dabei hilfreich ist:

  • Helle Kleidung und Reflektoren an Jacke, Tasche und Schuhen.

  • Funktionierende Beleuchtung und Reflektoren bei Fahrrad oder Roller.

4. Mit dem Bus zur Schule

Auch wenn das Kind mit dem Bus zur Schule fährt, sollte man den Weg zur Haltestelle und das richtige Verhalten dort gemeinsam üben.

Wichtig beim Warten:

  • Abstand zur Fahrbahn halten,

  • nicht toben oder drängeln,

  • erst einsteigen, wenn der Bus vollständig steht.

Wichtig beim Aussteigen:

  • nicht direkt vor oder hinter dem Bus über die Straße laufen,

  • warten, bis die Sicht frei ist und sicher gequert werden kann.

Eltern sollten daran denken, dass das Kind immer seine Fahrkarte sowie die Kontaktdaten der Eltern oder Notfallkontakte im Schulranzen hat. Wichtig ist außerdem, mit dem Kind zu besprechen, wie es sich verhält, wenn es zum Beispiel den Bus verpasst, der Bus ausfällt oder es eine ungeplante Fahrtänderung gibt.

5. Mit dem Auto zur Schule

Wenn Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen, sollten sie, wenn möglich, nicht direkt vor dem Schultor halten, sondern einen geeigneten Ausstiegsort in etwas Abstand wählen und das letzte Stück gemeinsam gehen. Morgens kommen sehr viele Schüler vor der Schule an und sogenannten "Elterntaxis" erhöhen den Verkehr und dadurch auch die Gefährdung des Schulwegs. Private Autos sollten nur an erlaubten und sicheren Stellen angehalten bzw. geparkt werden und Kinder sollen immer auf der Gehwegseite aussteigen. Rückwärtsfahren und Wendemanöver unmittelbar vor der Schule sollten zur Reduzierung von Gefahrensituationen vor der Schule vermieden werden.

6. Fahrrad und Roller als Verkehrsmittel für den Schulweg

Für Schulanfängerinnen und Schulanfänger empfiehlt es sich, zunächst vorrangig zu Fuß, mit dem Bus oder begleitet unterwegs sein. Das Fahrrad oder ein Roller sollte erst dann als regelmäßiges Schulweg-Verkehrsmittel genutzt werden, wenn das Kind sicher fahren und Verkehrsregeln anwenden kann und der Weg geeignet ist.

Wichtig beim Fahrrad:

  • passender Helm,

  • Bremsen, Licht, Reflektoren und Klingel,

  • richtig eingestellte Sattelhöhe,

  • verkehrssicheres Fahrrad.

Wichtig beim Roller:

  • fester Stand,

  • sichere Bremsmöglichkeit,

  • Schutzkleidung bzw. Helm je nach Nutzung,

  • nur auf geeigneten Wegen fahren.

Eltern sollten zudem mit der Schule abstimmen, ob es Regeln zum Abstellen, zu Rollerzeiten oder zum Fahrradfahren in der Grundschule gibt.

7. Schulweg mit besonderem Unterstützungsbedarf

Dies betrifft nicht nur Kinder mit körperlicher, geistiger, psychischer oder Sinnesbeeinträchtigung, sondern auch Kinder, die sich schlecht orientieren können, sehr ängstlich sind oder schnell überfordert und / oder ängstlich werden. Es empfiehlt sich eine individuelle Absprachen mit der Schule, dem Beförderungsunternehmen und gegebenenfalls vorhandenen Therapeutinnen bzw. Therapeuten.

8. Schülerbeförderung und Kostenfreiheit des Schulwegs

Auf der Homepage des Landkreises Ostallgäu finden sich hier alle Informationen sowie die notwendigen Anträge dazu. Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg bei

  • öffentlichen Grund-/Mittel- und Förderschulen;

  • öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), zweistufigen Wirtschaftsschulen und drei- bzw. vierstufigen Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 sowie

  • öffentlichen oder staatlich anerkannten Berufsschulen mit Vollzeitunterricht

wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und finanziert. Aufgabenträger sind für die öffentlichen Grund-, Mittel- und Förderschulen die kommunalen Schulaufwandsträger der Schulen; für die übrigen Schulen die Landkreise und kreisfreien Städte, in denen die Schülerin oder der Schüler seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Wann besteht grundsätzlich ein Anspruch?

  • Jahrgangsstufen 1 bis 4: Weg länger als zwei Kilometer,

  • ab Jahrgangsstufe 5: Weg länger als drei Kilometer,

Ausnahme:

  • Schülerinnen/Schüler, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind, werden unabhängig von der Entfernung kostenlos befördert.

  • wenn der Schulweg als besonders beschwerlich oder besonders gefährlich bewertet wird.

Quellen:

Einschulung und Schulwegsicherheit | Grundschule | Schularten | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Schulwegsicherheit: StMI

Schulwegsicherheit: Sicher in die Schule | ADAC

Schülerbeförderung - Beantragung der Kostenfreiheit des Schulweges - Landratsamt Ostallgäu

Stand: 11.09.2026

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