Arbeitshilfe zur Beantragung von Kostenübernahmen für Therapien und Sprachvermittlung
Die vom Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht ( BuMF) e.V. und der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) e.V. herausgegebene Arbeitshilfe richtet sich an Fachkräfte, die mit geflüchteten Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen arbeiten, und bietet einen praxisnahen Leitfaden zur Beantragung therapeutischer Maßnahmen und Sprachmittlung.
Für die Beantragung von Therapien für Kinder und Jugendliche mit Fluchthintergrund gelten gegenüber der Beantragung von Therapien für erwachsene Geflüchtete einige Besonderheiten. Es ist zunächst zu unterscheiden, ob es sich um Kinder und Jugendliche handelt, die unbegleitet1 oder in Begleitung der Eltern oder einer anderen erziehungs- insbesondere sorgeberechtigten Person eingereist sind.
Die Arbeitshilfe (von 2017) vermittelt einen klaren Überblick über rechtliche Grundlagen, Antragsverfahren und Versorgungsansprüche nach SGB VIII und AsylbLG – ergänzt durch hilfreiche Praxistipps.