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Kinderrechte in familiengerichtlichen Verfahren

Jedes Jahr kommen Tausende von Kindern in Deutschland mit dem Justiz- und Verwaltungssystem in Berührung.

Wenn Eltern sich scheiden lassen oder ihnen das Sorgerecht entzogen werden soll, betrifft das immer die Interessen der Kinder. Um diese Verfahren kindgerecht zu gestalten, muss die Justiz verschiedene Kriterien berücksichtigen, beispielsweise müssen Kinder über ihre Rechte informiert werden.

Die Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes und die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte  arbeiten darauf hin, dass familiengerichtliche Verfahren kinderrechtsbasiert gestaltet werden. 

Wie gut werden die Kinderrechte in Gerichtsverfahren umgesetzt, wenn Kinder oder Jugendliche betroffen sind? Das gemeinsame Pilotprojekt "Kinderrechtsbasierte Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren" hatte das Ziel, zu erproben, welche Erfahrungen Richterinnen und Richter an Familiengerichten mit kinderrechtsbasierten Kriterien in familiengerichtlichen Verfahren machten.

Zu Grunde lagen die Leitlinien des Ministerkomitees des Europarates für eine kindgerechte Justiz  sowie die entsprechenden Ausarbeitungen der Europäischen Grundrechteagentur (mit Checkliste für Fachkräfte und Sichtweisen und Perspektiven von Kindern und Fachkräften). 

Quelle und weitere Informationen: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

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