Kinder suchtkranker Eltern/Elternteile (illegale Drogen)
Unter dem Oberbegriff "illegale Drogen" werden Substanzen zusammengefasst, deren Besitz nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) entweder verboten ist (z.B. Opioide, Cannabinoide oder Amphetamine) oder die in einer nicht bestimmungsgemäßen Form verwendet werden (z.B. Benzodiazepine).
Es ist schwierig, hier bezüglich des Konsums von Eltern/Elternteilen aussagekräftige Zahlen zu finden. Schätzungen zufolge stammen etwa 60.000 Kinder von einem opiatabhängigen Elternteil ab und leben teilweise mit diesem zusammen (NACOA Deutschland, 2006)
Quelle: Broschüre "Kinder aus suchtbelasteten Familien" der Drogenbeauftragten der Bundesregierung
NACOA Deutschland berät und informiert als Interessensvertretung für Kinder aus Suchtfamilien.
Eine Broschüre der Deutschen Hauptstelle für Suchtgefahren informiert allgemein über Drogenabhängigkeit