Bei Vergiftungen handeln
Ruhe behalten und anrufen
Wenn Ihr Kind trotz aller Vorsichtsmaßnahmen mit giftigen Substanzen in Berührung gekommen ist oder diese verschluckt hat, ist das Wichtigste, Ruhe und Nerven zu bewahren. Bevor Sie möglicherweise etwas Falsches tun, sollten Sie erst anrufen:
Zeigt das Kind keine Veränderungen in seinem Verhalten und keine Störung der lebenswichtigen Funktionen (Atmung, Kreislauf, Bewusstsein), erkundigen Sie sich zunächst telefonisch bei der Giftnotrufzentrale, ob und welche weiteren Maßnahmen notwendig sind.
Bei Bewusstlosigkeit unverzüglich den Notruf 112 verständigen.
Stellen Sie nach Möglichkeit die Ursache der Vergiftung sicher, zum Beispiel Medikamente, Putzmittel, Pflanzenblatt usw., damit der Arzt oder die Ärztin Bescheid weiß und gezielte Maßnahmen empfehlen beziehungsweise einleiten kann. Darüber hinaus sollten Sie möglichst genau Auskunft geben können:
Wer ist betroffen?
Was wurde aufgenommen?
Wann geschah der Unfall?
Wie wurde die Substanz aufgenommen?
Wie viel wurde aufgenommen?
Erstmaßnahmen im Vergiftungsfall finden Sie hier
Stand: 01/2021