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Bildungskredit

Bundesverwaltungsamt

Übersichtskarte

Eupener Str. 125
50933 Köln

Beschreibung:

Der Bildungskredit kann Auszubildenden/ Studierenden, welche eine nach BAföG förderbare Ausbildung/ Studium nachgehen, gewährt werden. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und dürfen nicht das 36. Lebensjahr überschritten haben.

Bei Ausbildungen werden nur die letzten 24 Monate der Ausbildung gefördert.

Studenten können erst eine Förderung erhalten, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:

* bei einem Bachelorstudium müssen Sie die Leistungen des erst Studienjahres erbracht haben

* bei einem Staatsexamen-, Magister und Diplomstudium die Leistungen der ersten beiden Jahre

Bei einem Erststudium kann auch eine Förderung über das 12. Hochschulsemester erfolgen, wenn Sie nachweisen das Sie Ihr Studium innerhalb von 24 Monaten abschließen können.

* Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiengänge sind förderbar, wenn Sie über einen grundständigen Studienabschluss verfügen

* Praktika im In- und Ausland , sowie Auslandssemester sind förderbar, wenn Sie im Zusammenhang mit dem Studium/ Ausbildung stehen

* ein Studium im Ausland kann gefördert werden, wenn die ausländische Bildungseinrichtung gleichwertig einer deutschen Hochschule ist.

Zu weiteren Fragen wenden Sie sich an das Bundesverwaltungsamt


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