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Bildungskredit

Bundesverwaltungsamt

Übersichtskarte

Eupener Str. 125
50933 Köln

Beschreibung:

Den Bildungskredit können volljährige Schülerinnen, Schüler und Studierende bis zum 36. Lebensjahr, für die jeweils bestimmte Bedingungen gelten, erhalten.

Berechtigt sind volljährige Schülerinnen und Schüler, die bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen oder diesen mit dem Abschluss ihrer gegenwärtigen schulischen Ausbildung erlangen werden, im vorletzten und letzten Jahr dieser Ausbildung.

Ferner sind Studierende zum Bezug des Kredites berechtigt, die sich in einer fortgeschrittenen Phase ihrer Ausbildung befinden.

Dazu gehören Studierende, die

  • die Zwischenprüfung ihres Studiengangs bestanden haben oder eine schriftliche Erklärung der Ausbildungsstätte vorlegen, aus der hervorgeht, dass in dem Studiengang eine Zwischenprüfung nicht vorgesehen ist und die üblichen Leistungen erbracht wurden,

  • den ersten Teil eines Konsekutiv-Studiengangs erfolgreich abgeschlossen haben für die Fortsetzung dieses Studiengangs,

  • bereits über einen Abschluss in einem grundständigen Studiengang verfügen, für einen postgradualen Studiengang, z. B. Masterstudiengang.

Gefördert werden nur Ausbildungen an Ausbildungsstätten, die in den Förderbereich des BAföG einbezogen sind. Der Bildungskredit kann auch für den Besuch einer ausländischen Ausbildungsstätte gewährt werden, wenn er dem Besuch einer inländischen Ausbildungsstätte gleichwertig ist.

Darüber hinaus ist die Bewilligung des Kredits auch während der Teilnahme an einem Praktikum möglich, das im Zusammenhang mit dem Besuch einer anerkannten oder gleichwertigen Ausbildungsstätte durchgeführt wird.

Der Bildungskredit ist eine einkommens- und vermögensunabhängige Möglichkeit der Ausbildungsfinanzierung. Hierbei handelt es sich um einen zinsgünstigen Kredit, bei dem bis zu 24 gleichbleibenden Monatsraten in Höhe von 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro und eine einmalige Abschlagszahlung in Höhe von bis zu 3.600 Euro möglich ist. Das Kreditvolumen erstreckt sich von 1.000 Euro bis zu 7.200 Euro.

Zu weiteren Fragen wenden Sie sich an das Bundesverwaltungsamt

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