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Jugendgerichtshilfe

Jugendamt Ostallgäu

Übersichtskarte

Georg-Fischer-Straße 18 (Besucheradresse)
87616 Marktoberdorf

Beschreibung:

Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) / Jugendgerichtshilfe (JGH) gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes nach § 52 SGB VIII und § 38 JGG. Wird gegen einen jungen Menschen im Alter zwischen 14 und 20 Jahren wegen einer Straftat ermittelt oder eine Anklage erhoben, bietet der Fachdienst „Jugendhilfe im Strafverfahren“ Beratung und Unterstützung an.

In einem persönlichen oder telefonischen Gespräch wird gemeinsam mit der*dem Betroffenen der Jugendgerichtshilfebericht erstellt, der die persönliche Lebenssituation des jungen Menschen gegenüber Gericht und Staatsanwaltschaft darstellt. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren werden auch die Erziehungsberechtigten beraten und in die Berichterstattung einbezogen.
Der Bericht kann dann in die Entscheidungen der Justiz einbezogen werden.

Kommt es zu einer Verhandlung bei Gericht, nimmt eine JuHiS-Fachkraft persönlich teil, verliest den Bericht für alle Beteiligten und kann eine pädagogische Einschätzung vor Gericht einbringen.

Der Fachdienst „Jugendhilfe im Strafverfahren“ ist in den gesamten Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens eingebunden. Auch nach dem Gerichtsurteil bleibt der Fachdienst Ansprechpartner für Fragen und zuständig für die Vermittlung von Hilfen bis hin zu einer möglichen Haftbegleitung.

Die JuHiS hat im Strafverfahren eine neutrale Rolle und ersetzt nicht den Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin.

Besucheradresse:
Kreisjugendamt
Georg-Fischer-Straße 18
87616 Marktoberdorf

Postadresse:
Kreisjugendamt
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf

Telefon

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