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Stadtjugendamt

Kaufbeuren

Übersichtskarte

Am Graben 3
87600 Kaufbeuren

Beschreibung:

„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ Dieser Satz steht als Leitnorm für alle Jugendämter über dem Sozialgesetzbuch VIII – Kinder und Jugendhilfe. Im Mittelpunkt unseres Handelns stehen demnach die Kinder und Jugendlichen mit ihren Familien.

Jugendhilfe soll im Wesentlichen:

• junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,

• jungen Menschen ermöglichen oder erleichtern, entsprechend ihrem Alter und ihrer individuellen Fähigkeiten in allen sie betreffenden Lebensbereichen selbstbestimmt zu interagieren und damit gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben zu können,

• Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,

• Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,

• dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien

• sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.

Neben diesen gesetzlichen Grundlagen beziehen wir unsere Aufgaben aus den Beschlüssen des Stadtrates der Stadt Kaufbeuren. In diesem Zusammenhang ist der Jugendhilfeausschuss ein wichtiger strategischer Bestandteil unserer Arbeit. Zur Erfüllung unserer Aufgaben arbeiten wir eng mit freien Trägern zusammen. Im Dialog mit den Leistungserbringern entwickeln wir unsere Angebote in dem Maße weiter, wie dies die Rahmenbedingungen erfordern. Dabei sind neben pädagogischen Zielen und fachlichen Standards auch Gesichtspunkte der Wirtschaftlichkeit zu thematisieren und abzuwägen. Durch Integration in die Sozialräume möchten wir lebenswelt-orientierte Hilfen entwickeln und trägfähige Netzwerkstrukturen schaffen und pflegen Hinweis: Die örtliche Zuständigkeit eines Jugendamtes richtet sich in der Regel nach dem Wohnsitz der Eltern, bzw. des Elternteils, bei dem das Kind lebt.

Wir sind als Stadtjugendamt für das Stadtgebiet Kaufbeuren örtlich zuständig. Leben Sie beispielsweise im Landkreis Ostallgäu, ist das Kreisjugendamt Ostallgäu im Landratsamt in Marktoberdorf Ihr Ansprechpartner.

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