App Logo

Eingliederungshilfe - EGH

Jugendamt Ostallgäu

Übersichtskarte

Georg-Fischer-Straße 18 (Besucheradresse)
87616 Marktoberdorf

Beschreibung:

Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche, die von einer seelischen Behinderung bedroht oder betroffen sind. Ihnen soll durch unterschiedliche Hilfen eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden. Das Jugendamt bietet hierbei Unterstützungsmöglichkeiten an. Voraussetzung hierfür ist eine aktuelle kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik/Anbindung. Typische Krankheitsbilder sind beispielsweise Autismusspektrumstörung, Angststörungen, Phobien, soziale Ängste, Depressionen, Essstörungen, ADH(S), Bindungsstörung und vieles mehr.

Im Rahmen der Bedarfsermittlung wird im Austausch mit der Familie/den Sorgeberechtigten und den beteiligten Fachkräften (Schule, Lehrkräfte, Therapeuten) der Hilfebedarf ermittelt und wenn möglich eine geeignete Hilfe vermittelt. Über die Geeignetheit und Notwendigkeit einer Maßnahme entscheidet das Jugendamt im Rahmen der Bedarfsermittlung.

 Übersicht über mögliche Hilfen der Eingliederungshilfe:

  • Ambulante Hilfen wie zum Beispiel: Soziales Kompetenztraining, Heilpädagogische Einzeltherapie, ambulant betreutes Wohnen, Schulbegleitung, Therapie bei Teilleistungsstörung

  • Teilstationäre Hilfen wie zum Beispiel: Heilpädagogische Tagesstätte, Stütz- und Förderklasse, Integrationsplatz im Hort

  • Stationäre Unterbringung in Einrichtungen mit besonderen Förderschwerpunkten wie einem Berufsbildungszentrum, Wohngruppe für Autisten oder Kinder und Jugendliche mit Essstörungen

 

In der Eingliederungshilfe gibt es eine Unterscheidung der Zuständigkeiten zwischen dem Jugendamt und dem Bezirk.

Das Kreisjugendamt Ostallgäu:

  • Zuständig für Kinder ab der Einschulung, Jugendliche und junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr

  • Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit einer diagnostizierten psychiatrischen Erkrankung(en) (seelische Behinderung)

Der Bezirk Schwaben:

  • Zuständig für alle Kinder mit Hilfebedarf von der Geburt bis zur Einschulung

  • Junge Menschen mit einer körperlichen und/oder geistigen oder (schwerer) mehrfach Behinderung

  • Erwachsene ab dem 21. Lebensjahr

Besucheradresse:
Kreisjugendamt
Georg-Fischer-Straße 18
87616 Marktoberdorf

Postadresse:
Kreisjugendamt
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf

E-Mail-Adresse

Ihre Browserversion ist veraltet.

Diese Web-App ist mit veralteten Browsern wie dem Internet Explorer 11 nicht kompatibel. Bitte nutzen Sie um schnell & sicher zu surfen einen modernen Browser wie Firefox, Google Chrome, oder Microsoft Edge.