Jugendamt Ostallgäu

Georg-Fischer-Straße 18 (Besucheradresse)
87616 Marktoberdorf
Allein erziehende Mütter oder Väter, die vom anderen Elternteil keinen Unterhalt, oder weniger als den gesetzlichen Mindestunterhalt erhalten, können ergänzende Unterhaltsleistungen (Unterhaltsvorschuss) von staatlicher Seite erhalten.
Die Regelungen zum Unterhaltsvorschuss wurden mit Wirkung zum 1. Juli 2017 geändert. Bisher wurde der Unterhaltsvorschuss nur bis zum 12. Lebensjahr gewährt. Ab sofort können die Zahlungen bis zum 18. Lebensjahr verlängert werden. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses ist dabei vom Alter des Kindes abhängig.
Die Ansprechpersonen und weitere Informationen finden Sie hier.
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Georg-Fischer-Straße 18
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