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Verfahrenslotsin im Ostallgäu

Selina Bruck (§10b, Abs. 2, SGB VIII - strategische Aufgaben)

Übersichtskarte

Georg-Fischer-Str. 16
87616 Marktoberdorf

Beschreibung:

Grundlagen und Aufgaben der Verfahrenslotsen

Die Tätigkeit der Verfahrenslotsen ist gesetzlich in § 10b Abs. 1 und 2 des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII verankert. Demnach haben junge Menschen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr sowie deren Eltern oder Erziehungsberechtigte Anspruch auf unabhängige Unterstützung bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung von Leistungen der Eingliederungshilfe.

Die Verfahrenslotsen begleiten die Leistungsberechtigten nicht nur im Einzelfall, sondern tragen auch zur strukturellen Weiterentwicklung der Jugendhilfe bei. Sie unterstützen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe und berichten halbjährlich über Erfahrungen der strukturellen Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, insbesondere mit anderen Rehabilitationsträgern.

Den Fahrplan für Familien mit Kindern mit Einschränkungen: Mein Kind ist anders! finden Sie unter Download Punkt 6.

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