Selina Bruck (§10b, Abs. 2, SGB VIII - strategische Aufgaben)

Georg-Fischer-Str. 16
87616 Marktoberdorf
Die Tätigkeit der Verfahrenslotsen ist gesetzlich in § 10b Abs. 1 und 2 des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII verankert. Demnach haben junge Menschen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr sowie deren Eltern oder Erziehungsberechtigte, bei Bedarf, Anspruch auf unabhängige Unterstützung bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung von Leistungen der Eingliederungshilfe.
Die Verfahrenslotsen begleiten die Leistungsberechtigten nicht nur im Einzelfall, sondern tragen auch zur strukturellen Weiterentwicklung der Jugendhilfe bei und arbeiten mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, insbesondere mit anderen Rehabilitationsträgern zusammen.
Den Fahrplan für Familien mit Kindern mit Einschränkungen: Mein Kind ist anders! finden Sie unter Download Punkt 6.
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