Zentrum Bayern Familie und Soziales

Hegelstraße 2
95445 Bayreuth
Familienerholung
Urlaubszeit ist die schönste Zeit. Ein gemeinsamer Familienurlaub trägt neben der gesundheitlichen Erholung wesentlich zur Verbesserung des Familienklimas bei und schafft somit eine Grundlage zur Bewältigung des Familienalltages. Um Familien mit Kindern, die sich aus finanziellen Gründen keinen gemeinsamen Urlaub leisten könnten, ein paar unbeschwerte Tage in einer familienfreundlichen Familienferienstätte zu ermöglichen, gewährt der Freistaat Bayern Zuwendungen für die Familienerholung aus Haushaltsmitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales im Wege der Projektförderung. Die Zuschüsse sind eine freiwillige Leistung des Freistaates Bayern im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Es werden nur Familienurlaube gefördert, für die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Buchung bei der Familienferienstätte erfolgt ist. Eine unverbindliche Reservierung der Familienferienstätte ist zulässig, eine Buchung darf jedoch erst nach Bestätigung durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) über den Eingang des Antrags erfolgen.
Sie können die für die Antragstellung erforderlichen Angaben direkt am PC eingeben, abspeichern und den Antrag dann ohne Unterschrift beim ZBFS elektronisch einreichen. Anlagen können wahlweise als Anhang hochgeladen oder auf dem Postweg nachgereicht werden.
Bei Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe) im Online-Antrag erhalten Sie umgehend eine Eingangsbestätigung des ZBFS per E-Mail, die verbindliche Buchung der Familienferienstätte ist ab Erhalt dieser E-Mail zulässig. Eine Förderzusage ist mit dieser E-Mail jedoch nicht verbunden.
Kontaktformular: www.zbfs.bayern.de/kontakt