Zentrum Bayern Familie und Soziales
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth
Die Landesstiftung unterstützt vorrangig kinderreiche Familien sowie Alleinerziehende. Hilfen der Landesstiftung können Familien erhalten, die sich in einer unverschuldeten Notlage befinden und nicht in der Lage sind, diese aus eigenen Kräften zu meistern.
Eine Antragstellung ist mit Befürwortung einer örtlich zuständigen Behörde oder eines Verbandes der freien Wohlfahrtspflege möglich. Behörden können z. B. sein: Gemeinde- oder Sozialhilfeverwaltung, Jugendamt, Landratsamt.
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