Gesetzlich versicherte Eltern haben Anspruch auf Kinderkrankentage, wenn ihr Kind krank ist und betreut werden muss. Pro Kind stehen jedem Elternteil 15 Arbeitstage im Jahr zu, Alleinerziehenden 30 Tage. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest.
Was viele nicht wissen: Kinderkrankentage sind mit finanziellen Einbußen verbunden. Anders als bei einer eigenen Krankmeldung erhalten Eltern nicht ihr volles Gehalt. Die Krankenkasse zahlt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Zudem ist das Kinderkrankengeld pro Tag gedeckelt, und es werden Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.
Eine aktuelle Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zeigt, dass die Betreuung kranker Kinder nach wie vor hauptsächlich Frauensache ist. So wurden im Jahr 2025 bundesweit 73 Prozent aller Kinderkrankentage von weiblichen AOK-Mitgliedern beantragt. Der Anteil der Männer lag im selben Jahr bei nur 27 Prozent. Am geringsten war die Beteiligung der Väter dabei in Bayern. Zum Artikel.
Quelle: AOK Bayern || Bildquelle: pixabay.com
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