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Neue Unterhaltssätze ab dem 01.01.2025

Zum 1. Januar 2025 tritt die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft, womit auch die Unterhaltsbedarfe ab dem kommenden Jahr steigen – jedoch nur geringfügig. Die Anpassungen für 2025 (und auch bereits für 2026) Jahr basieren auf der Siebten Mindestunterhaltsverordnung (7. MUVÄndV) vom 15.11.2024, die am 21. November 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.

Die Bedarfssätze für minderjährige Kinder werden in allen Altersstufen leicht angehoben. Grundlage dafür ist das gestiegene sächliche Existenzminimum, das für 2025 bei 6.648 € jährlich liegt und sich ab 2026 auf 6.696 € erhöhen soll.

Die Erhöhungen betragen beim Mindestunterhalt somit je nach Altersstufe zwischen 2 und 4 Euro monatlich.

Ab dem 01.01.2025 gilt somit folgende Düsseldorfer Tabelle:

Ausführliche Informationen zur Düsseldorfer Tabelle mit Unterhaltsrechner finden Sie auf https://www.unterhalt.net/.

Kindern ab 18 Jahren im Hausstand eines Elternteils steht ab 2025 in der untersten Einkommensstufe ein Unterhaltsbedarf in Höhe von 693 € zu, für volljährige Kinder, die nicht mehr im Haushalt der Eltern wohnen und einen eigenen Hausstand führen, steigt der Unterhaltsbedarf auf 990 € monatlich (inkl. 440 € Wohnkosten).;

Quelle: https://familienapp-chemnitz.de/

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