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Schülerbeförderung: Fahrtkosten erstatten lassen (Frist: 31.10.2025)

Bis zum 31. Oktober 2025 haben Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen die Möglichkeit, die für ihren Schulweg entstandenen Kosten im Schuljahr 2024/2025 vom Landkreis Ostallgäu ersetzt zu bekommen. 

Zeitersparnis als Voraussetzung

Grundsätzlich werden Anträge genehmigt, wenn eine öffentliche Verkehrsverbindung nicht besteht beziehungsweise die Nutzung eines privateigenen Kraftfahrzeuges an drei Tagen in der Woche eine Zeitersparnis von jeweils mehr als zwei Stunden mit sich bringt. Sowohl bei den Erstattungsanträgen als auch den Anträgen zur Genehmigung eines privaten Kraftfahrzeuges ist die Bestätigung der jeweiligen Schule notwendig. Diese ist in den Schulsekretariaten, die noch bis zum Schuljahresende besetzt sind, zu erhalten. 

Deutschlandticket 

Zum 01. Mai 2023 wurde das Deutschlandticket eingeführt. Das Deutschlandticket berechtigt im jeweiligen Geltungszeitraum zur unbegrenzten Nutzung der Züge in der 2. Wagenklasse sowie der sonstigen Verkehrsmittel des ÖPNV im jeweils räumlichen Geltungsbereich. Falls das Deutschlandticket für die Zurücklegung des Schulweges das günstigste Ticket ist, ist dieses zu verwenden. Erstattungen erfolgen maximal nur bis zur Höhe der Kosten des Deutschlandtickets. 

Auskünfte gibt es beim Landratsamt Ostallgäu unter den Telefonnummern: 08342 911-447, -445 und -328.  Weitere Informationen zur Schulwegkostenfreiheit und Schülerbeförderung sind auf der Homepage des Landkreises zu finden: www.ostallgaeu.de/schulweg.

Quelle: Landkreis Ostallgäu: Aktuelles (Mitteilung vom 08.07.2025)

Erstattung Stadt Kaufbeuren

Information zum Ablauf der Kostenerstattung für das Stadtgebiet Kaufbeuren finden Sie hier: Stadt Kaufbeuren - Kostenfreie Beförderung auf dem Schulweg - Erstattungsanspruch

Bildquelle: Pixabay.com

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