Erstattung Landkreis Ostallgäu
Bis zum 31. Oktober können Schüler*innen weiterführender Schulen die Erstattung von Schulwegkosten für das Schuljahr 2025/2026 beantragen.
Die Nutzung eines privaten Pkw wird nur in Ausnahmefällen erstattet – etwa wenn keine öffentliche Verkehrsverbindung besteht oder dadurch an mindestens drei Tagen pro Woche jeweils mehr als zwei Stunden Zeit eingespart werden. Eine Genehmigung muss vor der ersten Fahrt mit dem Landratsamt abgestimmt werden.
Für die Erstattung ist grundsätzlich die günstigste verfügbare Fahrkarte zu nutzen. Ist das Deutschlandticket die günstigste Möglichkeit, werden Kosten höchstens bis zu dessen Höhe erstattet. Für die Anträge ist eine Bestätigung der Schule erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.ostallgaeu.de/aktuelles/beitrag/schuelerbefoerderung-fahrtkosten-vom-landkreis-erstatten-lassen
Erstattung Stadt Kaufbeuren
Information zum Ablauf der Kostenerstattung für das Stadtgebiet Kaufbeuren finden Sie hier: Stadt Kaufbeuren - Kostenfreie Beförderung auf dem Schulweg - Erstattungsanspruch
Bildquelle: Pixabay.com
Diese Web-App ist mit veralteten Browsern wie dem Internet Explorer 11 nicht kompatibel. Bitte nutzen Sie um schnell & sicher zu surfen einen modernen Browser wie Firefox, Google Chrome, oder Microsoft Edge.