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Was ist die Studienstarthilfe?

Die Studienstarthilfe ist ein eigenes Förderungsinstrument innerhalb des BAföG. Sie richtet sich an Studienanfängerinnen und Studienanfänger mit Sozialleistungsbezug, die bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sich erstmals an einer Hochschule in Deutschland, in einem Mitgliedstaat der EU oder in der Schweiz immatrikuliert haben.

Die Studenstarthilfe …

  • ist für junge Menschen aus einkommensschwachen Haushalten mit Sozialleistungsbezug.

  • ist ein einmaliger Zuschuss von 1.000 Euro.

  • ist für Ausgaben, die typischerweise mit dem Studienstart verbunden sind (beispielsweise Laptop, Lehr- und Lernmaterialien, Mietkaution).

  • kann unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug beantragt werden und wird nicht auf das BAföG angerechnet.

  • muss bis spätestens zwei Monate nach Beginn des ersten Semesters (ausschließlich elektronisch) beantragt werden.

  • ist ein Zuschuss und muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden.

Weitere Informationen finden sie in der Familienapp hier.

Bild: Pixabay

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