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Bildungskredit

Der Bildungskredit kann von volljährigen Schülern und Studenten bekommen werden, die sich im vorletzten oder letzten Jahr einer Ausbildung oder eines Studiums befinden. Er wird auch an Studenten vergeben, die schon einige Prüfungen bestanden haben oder eine Bestätigung ihrer Schule oder Hochschule vorlegen, dass sie die notwendigen Leistungen erbracht haben.

Folgende Personen können den Bildungskredit bekommen:

  • Schüler im letzten Jahr einer Ausbildung, die eine Prüfung abgelegt haben.

  • Studenten, die ihre Zwischenprüfung bestanden haben oder eine Bestätigung vorlegen, dass es keine Zwischenprüfung gibt und sie gut im Studium vorangekommen sind.

  • Studenten, die einen Master oder Magister studieren oder ein weiteres Studium nach einem ersten Abschluss aufnehmen.

  • Personen, die an einem Praktikum teilnehmen, das mit ihrem Studium zu tun hat.

Der Bildungskredit kann nur für Ausbildungen an Schulen oder Hochschulen vergeben werden, die auch BAföG unterstützen. Der Kredit kann auch für ein Studium im Ausland beantragt werden, wenn es dem Studium in Deutschland gleichwertig ist.

Auch während eines Praktikums, das im Zusammenhang mit einem anerkannten Studium steht, kann der Bildungskredit gewährt werden.

Der Bildungskredit muss online beantragt werden, auf der Webseite www.bundesverwaltungsamt.de.  

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