Hausparty
„Na super - eine Hausparty steht an!“ - jetzt freuen Sie sich, gell? Sie haben sicher schon von anderen Partys gehört und nun soll bei Ihnen gefeiert werden. Statt Flaschendrehen gibt’s jetzt Beer Pong oder Flunkyball - die Zeiten ändern sich. Wir versuchen, die wichtigsten Fragen zu beantworten und Ihnen ein paar Tipps zu geben, damit die Party gut wird - für Sie.
Wo findet das Ganze statt?
Ob bei Ihnen in der Wohnung, im Haus, im Partykeller, im Gartenpavillon oder in der dekorierten Garage - welcher Ort ist überhaupt geeignet?
Klären Sie vorab, welche Räume erlaubt und welche tabu sind, welche gegebenenfalls abgesperrt werden und was vor Beginn der Party weggeräumt wird, zum Beispiel zerbrechliche oder wertvolle Gegenstände.
Muss ich die Nachbarn informieren, dass es vielleicht lauter wird?
Das müssen Sie nicht - aber nett wäre es schon. Wobei - eigentlich könnte ihr Kind das übernehmen. Bei allen klingeln und freundlich informieren? Oder einen Zettel an die Pinwand im Hausgang hängen im Sinne von „am Wochenende kann’s ein bisserl lauter werden, weil….“? Im Vorfeld Blumen oder Pralinenvorbeizubringen, ist eine möglicherweise auch gute Idee. Bestechung? Vielleicht.
Wie groß wird die Party?
Dies können Sie gemeinsam mit Ihrem Kind besprechen. Die Anzahl der eingeladenen Personen sollte an die Gegebenheiten angepasst werden, damit es nicht zu unübersichtlich wird. Zur Hausparty sollten nur Leute kommen, die Ihr Kind auch im realen Leben kennt. Möglicherweise spricht sich die Veranstaltung herum oder andere Personen erfahren über Soziale Netzwerke, dass etwas bei Ihnen geplant ist - und es soll ja nicht außer Kontrolle geraten. Vereinbaren Sie also, wer willkommen ist und wer im Zweifelsfall nicht-geladene Leute wegschickt. Wahrscheinlich Sie.
Welche Abläufe müssen vorab geplant werden?
Überlegen Sie, wie Sie im Vorfeld mit den anderen Erziehungsberechtigten in Kontakt treten und Details zum Ablauf mitteilen können. Nett wäre, wenn Eltern Ihre Kinder bringen, auch Sie sich kurz „Hallo“ sagen und spätestens jetzt Informationen und Kontaktdaten austauschen. Die Party wird ja nicht eskalieren aber die Eltern der Gäste sollten erreichbar sein. Dann gehen sie natürlich wieder - es sei denn Sie veranstalten eine Parallelparty, was Ihre Kinder weniger freuen wird.
Welche Regeln vereinbare ich im Vorfeld mit meinem Kind?
Vorgaben sind uncool und Sie werden zu hören bekommen „wir feiern ja nicht zum ersten Mal und es ist noch nie was passiert!“. Trotzdem raten wir Ihnen, Regeln entweder gemeinsam zu erarbeiten (die nette Variante) oder vorzugeben (weniger nett aber hilft ja nichts). Sie sollten mit Ihrem Kind klare Absprachen treffen und diese vielleicht kurz schriftlich zusammenfassen. Die Regeln orientieren sich an den gesetzlichen Vorschriften und Ihren individuellen Vorgaben, beispielsweise was den Umgang mit Genussmitteln, die Anzahl der eingeladenen Personen, die Dauer der Party und die Lautstärke angeht.
Wer sorgt für die Einhaltung der Regeln?
Dreimal dürfen Sie raten. Ihr Kind will zwar feiern und Sie können erwarten, dass es ein bisschen im Blick hat, dass alles gut geht. Vielleicht werden Sie sich aber ab und zu unbeliebt machen müssen.
Sie müssen nämlich auch da sein - Sie haben Aufsichtspflicht. Auch wenn ihr Kind zur Party einlädt, liegt die Verantwortung bei Ihnen. Sie müssen also wirklich anwesend sein. Aufsichtspflicht bedeutet nicht, dass Sie ununterbrochen hinter allen Gästen herlaufen müssen, um zu prüfen, dass alles seine Richtigkeit hat - jedoch müssen Sie den Überblick behalten. Vielleicht ziehen Sie sich - nachdem alles gut gestartet ist - in ein Zimmer zurück. Ab und zu schnappen Sie sich unauffällig ein paar Chips von der Party, dann holen Sie sich immer mal wieder etwas aus dem Kühlschrank und während Sie sich den siebten Espresso machen, schauen Sie auch nochmal „nebenbei“, ob alles noch in Ordnung ist und die Vorschriften einhalten werden. Nebenbei! Gell?
Welche Vorschriften?
Hiermit meinen wir das Jugendschutzgesetz. Es greift auch, wenn Sie privat und nicht im öffentlichen Raum feiern. Das Wichtigste wissen Sie sicher aber wir fassen nochmal einige Dinge zusammen.
Im Beisein ihrer Erziehungsberechtigten - nicht: der gastgebenden Familie oder anderer Erwachsener - dürfen Kinder schon mit 14 Jahren mal Bier, Wein oder Sekt ausprobieren. Ab 16 Jahren sind Erwerb von Bier, Wein und Prosecco und auch Konsum in der Öffentlichkeit erlaubt. Ab 18 Jahren darf man anderweitige alkoholische Getränke wie beispielsweise Likör, Schnaps oder Wodka kaufen und trinken.
Für Ihre Hausparty bedeutet das, dass Sie darauf achten müssen, dass unter 16jährige gar keinen und unter 18jährige keinen „harten“ Alkohol trinken. Und was nicht jeder weiß: auch die Abgabe von Alkohol an Betrunkene ist untersagt und kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Sollte sich also jemand auf der Hausparty betrunken haben, müssten Sie dafür sorgen, dass diese Person nicht noch weiter Alkohol trinkt - auch wenn sie schon volljährig ist.
Erwerb und Konsum von tabak- und nikotinhaltigen Produkten sind erst ab 18 Jahren erlaubt. Und nicht täuschen lassen: auch das Rauchen von Wasserpfeife („Shisha“) erlaubt der Gesetzgeber erst ab 18 Jahren. Dies gilt auch für das „Vapen“ nikotinhaltiger und nikotinfreier Liquids. Der Gebrauch von Oraltabak und Cannabis ist eingeschränkt ab 18 Jahren erlaubt, sogenannte Nicbags sind untersagt.
Sie wollen es genauer wissen? Eine aktuelle Ausgabe des Jugendschutzgesetzes gibt es hier.
Was sollte ich sonst noch beachten?
Unser Profitip wäre: starten Sie gemeinsam mit Pizza. Warum? Hat man etwas Fettiges gegessen, bauen sich Promille langsamer auf und man spürt die Wirkung des Alkohols. Und wir gehen davon aus, dass es Alkohol geben wird. Vermutlich stehen sowieso Chips, Schokolade und Zutaten für Finger Food auf der Einkaufsliste und alkoholfreie Getränke haben Sie auch kistenweise zu Hause - vorbildlich!
Wenn Sie mögen, befassen Sie sich noch mit dem Thema alkoholfreie Cocktails - die machen mehr her als Apfelschorle und kommen meistens gut an.
Wie gehe ich mit ungewollten Situationen um?
Egal wie klar Sie waren - es kann immer mal etwas nicht so toll laufen. Bemerkt ihr Kind eine schwierige Situation und kann diese nicht alleine lösen, sollte es auf Sie zukommen und um Unterstützung bitten. Dies bedeutet nicht zwingend das Ende der Party - machen Sie dies bitte vorher deutlich.
Wir raten Ihnen, mit Ihrem Kind im Vorfeld zu erarbeiten was passieren könnte, wenn etwas schief läuft. Abgestufte Konsequenzen sind empfehlenswert: ist jemand ein paar Mal zu laut, darf die Person ein paar leere Gläser wegtragen, schenkt jemand unerlaubterweise Alkohol aus, gibt es vielleicht noch eine Verwarnung - ansonsten ist die Party für die Person beendet. Was meinen Sie?
Was mache ich im Notfall?
Kommt es zu einem Notfall und haben Sie alles Erforderliche in die Wege geleitet (Erste Hilfe, Rettungsdienst…) informieren Sie bitte die Eltern des betroffenen Kindes. Die Situation besprechen Sie danach bitte noch mit den Partygästen, damit alle gut mit dem Geschehenen umgehen können. Im Nachgang suchen Sie natürlich das Gespräch mit den anderen Eltern. Aber wir denken jetzt einfach mal, dass nichts passiert.
Wann ist Schluss und wann darf ich ins Bett?
Vorab sollten Sie mit Ihrem Kind vereinbart und allen Gästen schon in der Einladung mitgeteilt haben, wann der Spaß spätestens zu Ende ist. Es muss geklärt sein, wer auf der Hausparty übernachtet - vermutlich alle - und wer von wem wann abgeholt wird. Bitte sorgen Sie dafür, dass dies klappt und alle dort ankommen, wo sie hingehören. Sie kennen ja sicher auch noch Tricks von früher.
Unsere Empfehlung wäre, dass die jungen Leute (je nach Alter) nach 22 beziehungsweise 24 Uhr nicht ohne Begleitung unterwegs sein sollten. Und natürlich nicht alleine.
Quelle: https://familien-rosenheim.de/