Jugendarbeitsschutz
"Kinder und Jugendliche in der Arbeitswelt müssen besonders geschützt werden. Spezielle Regelungen zum Schutz junger Menschen bei der Arbeit enthalten das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung" (BMAS).
Der Jugendarbeitsschutz fällt nicht in die originalen Aufgaben der Jugendämter. In Schwaben ist das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Schwaben zuständig. Der Homepage (http://www.regierung.schwaben.bayern.de) können weitergehende Informationen zum Jugendarbeitsschutz entnommen werden. Allerdings werden die Jugendämter mit einbezogen, wenn Kinder und Jugendliche bei Auftritten oder bei Dreharbeiten zu Werbe- oder Filmzwecken mitwirken sollen.
Eine Übersicht zu den aktuell geltenden Regelungen bietet auch die Broschüre "Klare Sache" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (2023).